Full text: (Neueste Folge, Band 7 = 1838, No 1-No 8)

I. Pathologie, Therapie und medicinische Klinik, 471 
blieb. Hauptsächlich möchte wohl Zu beachten seyn, dass die 
Verwundung bei dem Mädchen einen jugendlichen Organismus 
betraf, wo der Aufsaugungsprocess weit rascher erfolgte, als 
bei dem 55jährigen Kuechte, dass ferner die Verwundung bei 
dem Mädchen 3 Stellen betraf, welche beim Eintritt der ärzt- 
Jichen Hülfe schon geschlossen waren, bei dem Knechte aber 
eine noch offene Hautritze gefunden wurde, welche an dem einen 
Ende nur die Oberhaut verletzte, an dem andern die Lederhaut 
beinahe durchdrang , während die Entzündungsröthe auf dem Cosa 
rium bei den Bisswunden des Mädchens, wenn sie gleich be- 
reits geschlossen waren, mit Recht denjenigen Grad von Tiefe 
vermuthen liess, der die Resorption des dem Blute mitgetheil- 
teu Gifıes gesiattet, und dass. der wuthkranke Fuchs bei den 
dem Mädchen zugefügten Bissen den mit dem Wuthgilt imprä- 
gnirten vorräthigen Stoff schon verbraucht hatte, In wie weit 
das Erbrechen bei dem Mädchen unmittelbar nach der Verwun- 
dung mit der etwa statt gefundenen Resorption in Verbindung 
steht, muss dahin gestellt bleiben, da weitere Beobachtungen 
zu entscheiden haben, ob dieser Erscheinung als Symptom für 
aufzenommenes Gift von wüthenden Thieren überhaupt, oder 
auch nur von einer Species derselben, ein Gewicht beigelegt 
werden könne oder nicht. — Wenn auf die materiellen Verände- 
rungen der Wunden ein Gewicht gelegt werden dürlie, so müss- 
jen wohl die zwei Bisswunden am linken Vorderarm haupt- 
sächlich angeklagt werden, da diese beim Ausbruch der Was- 
serscheu bleifarben gefunden wurden, die Wunde des Ge- 
sichts aber roth erschien, wenn gleich im Allgemeinen behaup- 
tet wird, dass Verletzungen im Gesichte durch wüthende Thiere 
weit mehr Gefahr bringen, als an andern Theilen des Körpers. 
Vielleicht hat die Wunde des Gesichtes länger geblutet als die 
Verletzungen am linken Arme, und somit die Blutung selbst das 
Wutheift wieder aus der Wunde weggeführt, im Falle nämlich 
die Anwendung des Branntweins, mit welchem die Wunden des 
Mädchens, welche überhaupt nur unbedeutend geblutet hatten, 
ausgewaschen wurden, zuerst am Arme vorgenommen wurde, Ob 
die Verletzung des Knechtes auch mit Branntwein ausgewaschen 
wurde, war nicht angegeben, — im verneinenden Falle hätte 
dieser noch den Vortheil. gehabt, mit Anwendung dieses hier 
positiv schädlichen Mittels verschont geblieben zu seyn. — Im 
vorliegenden Falle ist die schleunige Einholung ärztlicher Hülfe 
aus. Unkenntniss der Gefahr einer solchen Verletzung versäumt 
worden; die Bisswunden, welche ohnehin grosse Neigung 
zu schneller Verheilung haben, wurden schon geschlossen ge- 
funden, und mit dieser Erscheinung konnte wohl angenom- 
men werden, dass das imprägnirte Wuthgilt dem Körper 
amalgalmirt sei. Leider fehlt es an sichern Mitteln, um der Ge- 
fahr der Wuthkrankheit vorzubeugen. Ob. vielleicht Ventousem
	        
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