I. Pathologie, Therapie und medicinische Klinik, 471
blieb. Hauptsächlich möchte wohl Zu beachten seyn, dass die
Verwundung bei dem Mädchen einen jugendlichen Organismus
betraf, wo der Aufsaugungsprocess weit rascher erfolgte, als
bei dem 55jährigen Kuechte, dass ferner die Verwundung bei
dem Mädchen 3 Stellen betraf, welche beim Eintritt der ärzt-
Jichen Hülfe schon geschlossen waren, bei dem Knechte aber
eine noch offene Hautritze gefunden wurde, welche an dem einen
Ende nur die Oberhaut verletzte, an dem andern die Lederhaut
beinahe durchdrang , während die Entzündungsröthe auf dem Cosa
rium bei den Bisswunden des Mädchens, wenn sie gleich be-
reits geschlossen waren, mit Recht denjenigen Grad von Tiefe
vermuthen liess, der die Resorption des dem Blute mitgetheil-
teu Gifıes gesiattet, und dass. der wuthkranke Fuchs bei den
dem Mädchen zugefügten Bissen den mit dem Wuthgilt imprä-
gnirten vorräthigen Stoff schon verbraucht hatte, In wie weit
das Erbrechen bei dem Mädchen unmittelbar nach der Verwun-
dung mit der etwa statt gefundenen Resorption in Verbindung
steht, muss dahin gestellt bleiben, da weitere Beobachtungen
zu entscheiden haben, ob dieser Erscheinung als Symptom für
aufzenommenes Gift von wüthenden Thieren überhaupt, oder
auch nur von einer Species derselben, ein Gewicht beigelegt
werden könne oder nicht. — Wenn auf die materiellen Verände-
rungen der Wunden ein Gewicht gelegt werden dürlie, so müss-
jen wohl die zwei Bisswunden am linken Vorderarm haupt-
sächlich angeklagt werden, da diese beim Ausbruch der Was-
serscheu bleifarben gefunden wurden, die Wunde des Ge-
sichts aber roth erschien, wenn gleich im Allgemeinen behaup-
tet wird, dass Verletzungen im Gesichte durch wüthende Thiere
weit mehr Gefahr bringen, als an andern Theilen des Körpers.
Vielleicht hat die Wunde des Gesichtes länger geblutet als die
Verletzungen am linken Arme, und somit die Blutung selbst das
Wutheift wieder aus der Wunde weggeführt, im Falle nämlich
die Anwendung des Branntweins, mit welchem die Wunden des
Mädchens, welche überhaupt nur unbedeutend geblutet hatten,
ausgewaschen wurden, zuerst am Arme vorgenommen wurde, Ob
die Verletzung des Knechtes auch mit Branntwein ausgewaschen
wurde, war nicht angegeben, — im verneinenden Falle hätte
dieser noch den Vortheil. gehabt, mit Anwendung dieses hier
positiv schädlichen Mittels verschont geblieben zu seyn. — Im
vorliegenden Falle ist die schleunige Einholung ärztlicher Hülfe
aus. Unkenntniss der Gefahr einer solchen Verletzung versäumt
worden; die Bisswunden, welche ohnehin grosse Neigung
zu schneller Verheilung haben, wurden schon geschlossen ge-
funden, und mit dieser Erscheinung konnte wohl angenom-
men werden, dass das imprägnirte Wuthgilt dem Körper
amalgalmirt sei. Leider fehlt es an sichern Mitteln, um der Ge-
fahr der Wuthkrankheit vorzubeugen. Ob. vielleicht Ventousem