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Neueste Bibliographie.
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zelnen es zusammensetzenden Theile schildert, um die bisher fast.
allgemein gültige Ansicht, dass der Fötus ein Mensch sei, zu
widerlegen. Das menschliche Ei wird hier als ein auf einer sehr
niedern Stufe der Organisation stehendes Thier, als eine leben-
lige Blase, deren änssere Gebilde aller Nervensubstanz entbehren
und deren innerer Sprössling nicht selbstständig lebe, ‘sondern
durch die äussern pflanzenähnlichen Eiwerkzeuge unterhalten
werde, dargestellt und ihm desshalb der Werth eines Menschen
abgesprochen, eine Ansicht, die, wie der Verfasser selbst bemerkt,
schon unter den Römern Papinian hatte, Wer sollte nicht die
hohe Wichtigkeit einer genauen Bestimmung hierüber für gericht-
liche Mediein und Criminaljustiz einsehen, indem hiervon ja die
Entscheidung abhängt, ob das Abtreiben einer Leibesfrucht als ein
Homicidium zu bestrafen sei, — Darauf wird (Kapitel 5) gezeigt,
dass es gar nicht so der Willkühr der Schwangern anheim ge-
stellt sei, sich vor dem gesetzlichen Geburtstermine von ihren
Leibesfrüchten zu befreien, wie man diess gewöhnlich glaubt,
Der Arzt findet hier eine genaue wissenschaftliche Würdigung
aller sogenannten Abortivmittel. und manchem dürfte es neu sein,
zu vernehmen‘, wie wenig sicher eigentlich dieselben wirken.
Wir halten aber diesen Abschnitt für um so lehrreicher, als der
Verf. nicht unterlässt, seiner theoretischen Deduction über die
zweifelhafte Wirksamkeit jener Mittel zugleich auch die Erfah-
rungen Anderer in dieser Hinsicht anzureihen, — "Das 6, Kapitel
handelt von den Schwierigkeiten, welche sich der Untersuchung
entgegenstellen, ob eine Schwangere in böser Absicht die frühe
Geburt zu bewirken gesucht habe. Gerichtlichen Aerzten wird
bei dieser Gelegenheit eine genaue Ableitung zu einer solchen
Nachforschung gegeben und Juristen finden alle die Umstände an-
veführt, welche sie zu berücksichtigen haben, damit ihr Ausspruch
streng gerecht ausfalle. Zum Schlusse dieses Abschnittes lesen
wir sehr zu beherzigende Rathschläge, wie das Verbrechen des
vorsätzlichen Abtreibens von Leibesfrüchten am besten zu verhä-
ten sei. — Die erste Abtheilung -der ganzen Schrift endigt mit
dem 7. Kapitel, worin die Veranlassungen zu Spätgeburten und
einige merkwürdige Fälle der Art erzählt werden, um zu zei-
ren, dass eine gesetzliche Bestimmung des längsten Termins einer
Schwangerschaft im Allgemeinen unmöglich gegeben werden
könne, — Um die Zurechnungsfähigkeit der Gebärenden, welche der
Verf. im zweiten Theile abhandelt, recht anschaulich zu machen,
beginnt er denselben mit der Definition der Geburt und beschreibt
im 8, Kapitel die einzelnen Geburtsperioden, wie ‚dieselben aus
andern Schriften des Verfassers hinlänglich bekannt sind. —
Darauf wird im 9. Kapitel auseinandergeseizt, dass sehr häufig
Frauen nicht wissen, wenn die Geburt bei ihnen ihren Anfang
nehme und die Wehen für gewöhnliches Leibschneiden halten,
dass sie daher, wenn sie Drang zu Stuhle zu gehen, einpünden, kein