Full text: (Neueste Folge, Band 6 = 1837, No 17-No 24)

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Neueste Bibliographie. 
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zelnen es zusammensetzenden Theile schildert, um die bisher fast. 
allgemein gültige Ansicht, dass der Fötus ein Mensch sei, zu 
widerlegen. Das menschliche Ei wird hier als ein auf einer sehr 
niedern Stufe der Organisation stehendes Thier, als eine leben- 
lige Blase, deren änssere Gebilde aller Nervensubstanz entbehren 
und deren innerer Sprössling nicht selbstständig lebe, ‘sondern 
durch die äussern pflanzenähnlichen Eiwerkzeuge unterhalten 
werde, dargestellt und ihm desshalb der Werth eines Menschen 
abgesprochen, eine Ansicht, die, wie der Verfasser selbst bemerkt, 
schon unter den Römern Papinian hatte, Wer sollte nicht die 
hohe Wichtigkeit einer genauen Bestimmung hierüber für gericht- 
liche Mediein und Criminaljustiz einsehen, indem hiervon ja die 
Entscheidung abhängt, ob das Abtreiben einer Leibesfrucht als ein 
Homicidium zu bestrafen sei, — Darauf wird (Kapitel 5) gezeigt, 
dass es gar nicht so der Willkühr der Schwangern anheim ge- 
stellt sei, sich vor dem gesetzlichen Geburtstermine von ihren 
Leibesfrüchten zu befreien, wie man diess gewöhnlich glaubt, 
Der Arzt findet hier eine genaue wissenschaftliche Würdigung 
aller sogenannten Abortivmittel. und manchem dürfte es neu sein, 
zu vernehmen‘, wie wenig sicher eigentlich dieselben wirken. 
Wir halten aber diesen Abschnitt für um so lehrreicher, als der 
Verf. nicht unterlässt, seiner theoretischen Deduction über die 
zweifelhafte Wirksamkeit jener Mittel zugleich auch die Erfah- 
rungen Anderer in dieser Hinsicht anzureihen, — "Das 6, Kapitel 
handelt von den Schwierigkeiten, welche sich der Untersuchung 
entgegenstellen, ob eine Schwangere in böser Absicht die frühe 
Geburt zu bewirken gesucht habe. Gerichtlichen Aerzten wird 
bei dieser Gelegenheit eine genaue Ableitung zu einer solchen 
Nachforschung gegeben und Juristen finden alle die Umstände an- 
veführt, welche sie zu berücksichtigen haben, damit ihr Ausspruch 
streng gerecht ausfalle. Zum Schlusse dieses Abschnittes lesen 
wir sehr zu beherzigende Rathschläge, wie das Verbrechen des 
vorsätzlichen Abtreibens von Leibesfrüchten am besten zu verhä- 
ten sei. — Die erste Abtheilung -der ganzen Schrift endigt mit 
dem 7. Kapitel, worin die Veranlassungen zu Spätgeburten und 
einige merkwürdige Fälle der Art erzählt werden, um zu zei- 
ren, dass eine gesetzliche Bestimmung des längsten Termins einer 
Schwangerschaft im Allgemeinen unmöglich gegeben werden 
könne, — Um die Zurechnungsfähigkeit der Gebärenden, welche der 
Verf. im zweiten Theile abhandelt, recht anschaulich zu machen, 
beginnt er denselben mit der Definition der Geburt und beschreibt 
im 8, Kapitel die einzelnen Geburtsperioden, wie ‚dieselben aus 
andern Schriften des Verfassers hinlänglich bekannt sind. — 
Darauf wird im 9. Kapitel auseinandergeseizt, dass sehr häufig 
Frauen nicht wissen, wenn die Geburt bei ihnen ihren Anfang 
nehme und die Wehen für gewöhnliches Leibschneiden halten, 
dass sie daher, wenn sie Drang zu Stuhle zu gehen, einpünden, kein
	        
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