34 III. Chirurgie und Ophthalmologie,
flüssigeren braunen Syrups; der Geruch eigenthirmlich fisch
artig uud seitmach brenzlich, man kann ihn nur mit dem der
sogenannten Bücklinge vergleichen; der Geschmack Anfangs
etwas stechend Bücklingsartig, gleich nachher aber widerlich
brenzlich und bitterlich-kratzend, später fast Ekel erregend.
Die Eigenschwere fand ich bei 15° R. = 0,933; wodurch sich
derselbe von den dunkelfarbigeren gewöhnlichem Thranarten,
welche, wie die helleren Thransorten, sämmtlich ein geringe
res spec. Gewicht haben, genau unterscheidet. Ein von mir
gewogener rothbräunlicher Thran hatte ein spec. Gewicht =
0,915. Was das Verhalten des wässrigen Auszugs von echtem
Leberthran gegen Reagentien betrifft, so geben solche im All
gemeinen fast nur eiu negatives Resultat, wenn man es gegen
das mit einem Auszüge des gemeinen Thrans vergleicht, nur
tritt Leberthran etwas mehr extractive Theile an das Wasser
ab. Nach Marder, welcher sowohl mit hellerm Leberthran,
als mit braunem Leberthran, Verseill'ungsprocesse mittelst Kali
hydrat anstellte, bildete sich mit hellerm Leberthran mehr Oel-
und Margarinsäure, aber weniger Glycerin, als mit braunem
Leberthran.
12. Ueber die Verbindung des Quecksilber
sublimats mit Eiweiss: von Lassaigne. Die vom Verf.
augestellten Versuche ergaben folgende Resultate: 1) Eiweiss
und Faserstolf verbinden sich augenblicklich mit dem Sublimat,
ohne ihn zu Galomel zu reduciren; 2) die Verbindung von
Sublimat und Eiweiss ist in alkalischen Brom-, Jod und Chlor
verbindungen in der Kälte löslich, auch die Alkalien lösen die
Verbindung leicht auf, doch trüben letztere Lösungen sich bald
und lassen fein zeriheiltes Quecksilber fallen; 3) die Verbin
dung bestellt aus 6,55 pCent. = 1 At. Sublimat und 93,45
pCent. = 1 At. Eiweiss; 4) da die Verbindung in Salzwasser
löslich ist, so wird bei Sublimatvergiftung das blosse Eingeben
von Eiweiss nicht sichere Hülfe gewähren, wenn nicht darauf
Erbrechen erzeugt wird. (Hermes 1836. Ar. 15.]
III. Chirurgie und Ophthalmologie.
13. Erste Beobachtung einer Kopfverletzung;
von Or. Seidlitz in St. Petersburg. Ein 40jähriger Schorn
steinfeger fiel am 11. Febr. 1832 von einem 5 Fades hohen
Dache auf die gefrorne Erde und zerschlug sich den rechten
Ellenbogen und die Stirn. Am Ellenbogen war das Olecranon
gebrochen, an der Stirn aber, unter mehreren gerissenen Haut
wunden, eine grosse an der linken Augenbraune, wodurch ein
Stück des obern knöchernen Randes der Augenhöhle entblösst
war. Eine Haarspalle erstreckte sich hier quer durch das lu>-
ramrn suvraorbitale von oben nach unten und aussen; der N.