Full text: (11. Band = 1835, No. 9-No. 16)

VII. Staatsarzneikunde. 
VII. Staatsarzneikbndb. 
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35. Gewaltsamer Mord eines 17jährigen Mäd 
chens nach fruchtlos versuchter Nothzucht; aus den 
Uutersuchungsacten gezogen nebst gerichtsärztli 
chem Fundscheine und Gutachten. Vom Oberarats- 
arzte J)r. IIofeh in Biberacli. Den 1-4. Juni 1831 wurde eine 
seit dem 11. d. M. vermisste lljähr. Magd wenige Schritte von 
der Chaussee entfernt im Walde 1 Stunde von Biberacli todt. ge 
funden; sie lag mit von Blut befleckten und zum Theil zerrisse 
nen Kleidern und bis über die Lenden entblösst, auf dem Bauche, 
rings umher zeigten sich ßlutspuren am Boden, und an der Stelle, 
auf welcher der Leichnam lag, war das Blut 2 Zoll tief in den 
Boden eingedrungen und die Erde durchfeuchtet. Ausser meh 
reren Contusionen, Sugillationen, Hautabschärfungen und ober 
flächlichen Schnittwunden am Kopfe, im Gesichte, am Halse, an 
andern Theilen und namentlich an den Händen und Fingern fand 
man unmittelbar unter dem Kinn und über dem Kehlkopf eine 
tief eindringende 3" breite Schnittwunde, die durch Speisebrei 
und Blut verunreinigt war, nach Reinigung derselben ergab sich, 
dass an dieser Steile alle Gelasse, Nerven und Muskeln bis auf 
die hintere Wand des Rachens, welche allein noch die Wirbel 
säule bedeckte, zerschnitten waren, nämlich der musc. laliss. 
colli, der omohyoid., stertiohyoid., hyothyreoid. auf beiden Sei 
ten, die arter. pharyng. ascend. und carot. extern, linker Seits, 
letztere oberhalb der Bifurcation und nur zur Hälfte durchschnitten, 
ferner ein Ast der arter. lingual, dextra nebst dem Oesophagus 
und der Schleimhaut; der Schlund hing nur noch auf der rech 
ten Seite mit seiner Muskelhaut und dem Zellgewebe nach oben 
mit dem Rachen zusammen; beide glandul. submaxillar. lagen 
bloss, die rechte war zur Hälfte durchschnitten; Zunge und Zun 
genbein, Kehlkopf und Epiglottis, die Stämme des N. vagus und 
Sympathie, u. s. w. waren unverletzt; im Grunde der W'unde be 
merkte man noch einen bis auf die linken Querfortsätze des 2. 
und 3. Halswirbels, jedoch nicht in die Rückenmarkshöhle ein 
dringenden Stich. Herz und die grossen Gefässstäinme erschie 
nen sehr blutleer, alle übrigen Organe ohne bedeutende Abwei 
chungen; die äusseren wie die inneren Geschlechtstheile unver 
letzt, das Hymen noch vorhanden und es war keine Spur von 
männlichem Samen an ihnen zu entdecken. Im Gutachten wer 
den die 2 vom Gericht vorgelegten Fragen 1) ob die gefundene 
Halswunde die sufficiente und unheilbare Ursache des Todes seyl 
und 2) welche Gründe die Annahme eines Selbstmordes aus- 
schliessen?— dahin beantwortet: dass ad 1) ohne Rücksicht auf 
•he nach der neuern Chirurgie mögliche Heilbarkeit einer Ver 
letzung der Carot. extern, und intern, in abstracto, die Vorge 
fundene Halswundc als die sufficiente und in concreto nothwen- 
uige Ursache des Todes anzusehen sey, da unter den gegebe-
	        
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