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zum Gebrauche praktischer Aerzte und Wundärzte.
14. Januar 1835.
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‚I. PATHOLOGISCHE ANATOMIE;
88. Praktische Bemerkungen über die wahre Be-
deutung einiger anatomisch-pathologischer, beson-
ders auf acute Krankheiten sich beziehender Er-
scheinungen; vom Prof. Raprp in Tübingen. Programm zur
Geburtstagsfeier Sr. M. des Königs. (Aus dem Lateinischen über-
setzt.) Um Leichenöffnungen richtig auf die Arzneikunde an-
zuwenden, muss man nicht nur den Bau des Körpers genau ken-
nen, sondern es ist auch grosse Vorsicht nöthig, da tägliche Er-
fahrung heweiet, dass verschiedene Veränderungen, die entwe-
der im Augenblicke des Todes entstehen, oder auch erst Folge
desselben und der Fäulniss sind, für krankhaft gehalten werden,
Auch nimmt man hänfig die einer bestimmten Lebensperiode ei-
genthümliche Beschaffenheit eines Organe für krankhaft, so wie
es auf der andern Seite krankhafte Veränderungen giebt, welche
nach dem Tode keine Spur zurücklassen. Je mehr man aber
anatomisch - pathologische Untersuchungen anstellen wird, desto
eher dürfte die Quelle solcher Irrthümer versiegen. Deshalb schien
es dem Vf. nicht unpassend, einige, hauptsächlich auf acute
Krankheiten Bezug habende Bemerkungen, die sich ihm aus zahl:
reichen pathologisch -anatomischen Untersuchungen ergeben haben,
öffentlich bekannt zu machen. Es sind dieselben aber folgende:
Von der Farbe der Organe, als häufiger Veranlas-
sung zu falscher Auslegung, insbesondere von der
Röthe, die nicht selten mit Entzündung verwechselt
wird. Schleimhäute. Die Schleimhaut der Speiseröhre,
des Magens, des Darmcanals , der Luftröhre und Harnblase ist
nach dem Tode weiss. Bei Entzündung röthen sich diese Häute
und überziehen sich mit einem feinen Netz von wie ausgespritzt
erscheinenden Blutgefässen, zugleich finden sich, besonders bei
acuter Entzündung der Magenschleimhaut, viele Punkte oder
kleine Fiecke von aus den Capillargefässen ins Gewebe der
Schleimhaut ausgeschwitztem Blut. Man hüte sich, jede Röthung
dieser Schleimhaut für Zeichen von Entzündung zu halten. Stirbt
Summarium d. Medicin. 1835. X. 5