Full text: (10. Band = 1835, No. 1-No. 8)

VI. Staatsarzneikunde. 
immer durch die genannten Mittel beseitigen. . Die natürlichen 
Blattern, die das Kind vor 2 Jahren überstand, änderten in sei- 
nem Befinden nichts. — Kürzlich befragte den Verf. auch ein 
Mann wegen seiner 3jährigen Tochter, die dem eben erwähnten 
Kinde sehr ähnlich, epileptischen Zufällen aber. noch häufiger 
hhterworfen war. Die Mutter war im 7%. Monate der Schwanger- 
schaft über ein in der Nähe ausgebrochenes Feuer heftig erschro- 
cken. — 12) Um angeerbte Anlage zu Seelenstörungen schen 
von Jugend auf zu tilgen, passen. am besten: gute Amme, viel 
Bewegung im Freien, leicht verdauliche Kost, Abhärtung, des 
Körpers, indem man sich jeder Witterung aussetzt, harte Lager- 
stätte, Schlafen unter wollenen Decken, nicht zu warme Beklei- 
dung, Baden im Fiusse zur Sommerzeit, Waschen des ganzen 
Körpers mit kaltem Wasser im Winter, passende moralische Er- 
ziehung, mit vieler Körperbewegung verbundene Lebensweise und 
Vermeidung vieler den Kopf anstrengenden Arbeiten und des 
übermässigen Genusses geistiger Getränke. ‘ [Clarus’s u, Radius’s 
Beitr, z. prakt. Heilk., Bd. 1, Hft. 3.]} 
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"IKUNDE. 
278, Ist Empfängniss ohne vollzogenen Beischlaf 
möglich? Von Dr. E. L. Hrıy, weiland königl. preuss. Geh. 
Rathe, prakt. Arzte in Berlin. Wenn der verewigte ärztliche He- 
ros, in dessen Papieren nachstehende Abhandlung gefunden wurde, 
die Meinung theilt, dass immissio penis in vaginum keineswegs 
wesentliche Bedingung zur Schwängeruhg ist, und dass ejacula- 
tio seminis virilis diesseit des Eingangs in die Vagina sehon be- 
fruchtend wirkt; 80 ist diea nichts Unerhörtes und nichts Uner- 
klärbares. Wenn er aber annimmt, dass schon die blosse Be- 
feuchtung des weiblichen Unterleibes mit dem eben entleerten Sa- 
men des Mannes, ohne alle Berührung der Geschlechts- 
theile unter sich, zur Befruchtung hinreiche; so muss er 
Absorption eines Theils des männlichen Samens von Seiten der 
Frau nicht für nöthig, oder diese durch die Wandungen des Un- 
terleibes der letztern für möglich, erachten. Das Eine wie das 
Andere scheint uns nicht zulässig, und es mag ein Jeder selbst 
urtheilen, ob die für diese Behauptung angeführten Fälle be- 
weisend sind. — 1) Einem achtbaren Manne, einem Geheimrathe, 
verweigert eines Nachts, da er im höchsten Grade geschlechtlich 
aufgeregt war, seine Gattin den Beischlaf und ertheilte ihm die 
Erlaubniss, zur Köchin zu gehen. Bei dieser keinen Widersiand 
findend, gelingt es ihm nicht, unter dreimal wiederholtem Versu- 
che und dreimaliger ejaculatio seminis, Kingang in die Mutter- 
scheide zu gewinnen. Dennoch ward die Person schwanger und 
konnte nicht eher gebären, als bis das pergamentartig gespannte 
Hymen durch einen Kreuzschnitt gespalten worden war. (Sollte 
nicht durch die, von dem Hyınen gelassene Oeffnung etwas Sa- 
men Eingang gefunden haben?) — 2) Das Ausbleiben des Mo-
	        
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