VI. Staatsarzneikunde.
immer durch die genannten Mittel beseitigen. . Die natürlichen
Blattern, die das Kind vor 2 Jahren überstand, änderten in sei-
nem Befinden nichts. — Kürzlich befragte den Verf. auch ein
Mann wegen seiner 3jährigen Tochter, die dem eben erwähnten
Kinde sehr ähnlich, epileptischen Zufällen aber. noch häufiger
hhterworfen war. Die Mutter war im 7%. Monate der Schwanger-
schaft über ein in der Nähe ausgebrochenes Feuer heftig erschro-
cken. — 12) Um angeerbte Anlage zu Seelenstörungen schen
von Jugend auf zu tilgen, passen. am besten: gute Amme, viel
Bewegung im Freien, leicht verdauliche Kost, Abhärtung, des
Körpers, indem man sich jeder Witterung aussetzt, harte Lager-
stätte, Schlafen unter wollenen Decken, nicht zu warme Beklei-
dung, Baden im Fiusse zur Sommerzeit, Waschen des ganzen
Körpers mit kaltem Wasser im Winter, passende moralische Er-
ziehung, mit vieler Körperbewegung verbundene Lebensweise und
Vermeidung vieler den Kopf anstrengenden Arbeiten und des
übermässigen Genusses geistiger Getränke. ‘ [Clarus’s u, Radius’s
Beitr, z. prakt. Heilk., Bd. 1, Hft. 3.]}
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"IKUNDE.
278, Ist Empfängniss ohne vollzogenen Beischlaf
möglich? Von Dr. E. L. Hrıy, weiland königl. preuss. Geh.
Rathe, prakt. Arzte in Berlin. Wenn der verewigte ärztliche He-
ros, in dessen Papieren nachstehende Abhandlung gefunden wurde,
die Meinung theilt, dass immissio penis in vaginum keineswegs
wesentliche Bedingung zur Schwängeruhg ist, und dass ejacula-
tio seminis virilis diesseit des Eingangs in die Vagina sehon be-
fruchtend wirkt; 80 ist diea nichts Unerhörtes und nichts Uner-
klärbares. Wenn er aber annimmt, dass schon die blosse Be-
feuchtung des weiblichen Unterleibes mit dem eben entleerten Sa-
men des Mannes, ohne alle Berührung der Geschlechts-
theile unter sich, zur Befruchtung hinreiche; so muss er
Absorption eines Theils des männlichen Samens von Seiten der
Frau nicht für nöthig, oder diese durch die Wandungen des Un-
terleibes der letztern für möglich, erachten. Das Eine wie das
Andere scheint uns nicht zulässig, und es mag ein Jeder selbst
urtheilen, ob die für diese Behauptung angeführten Fälle be-
weisend sind. — 1) Einem achtbaren Manne, einem Geheimrathe,
verweigert eines Nachts, da er im höchsten Grade geschlechtlich
aufgeregt war, seine Gattin den Beischlaf und ertheilte ihm die
Erlaubniss, zur Köchin zu gehen. Bei dieser keinen Widersiand
findend, gelingt es ihm nicht, unter dreimal wiederholtem Versu-
che und dreimaliger ejaculatio seminis, Kingang in die Mutter-
scheide zu gewinnen. Dennoch ward die Person schwanger und
konnte nicht eher gebären, als bis das pergamentartig gespannte
Hymen durch einen Kreuzschnitt gespalten worden war. (Sollte
nicht durch die, von dem Hyınen gelassene Oeffnung etwas Sa-
men Eingang gefunden haben?) — 2) Das Ausbleiben des Mo-