Full text: (10. Band = 1835, No. 1-No. 8)

VI. Staatsarzneikunde. 
und Anzeigen zur Operation müsste die Erfahrung angeben; 
Nächstdem bestätigt dieser Fall von neuem den schon oft aus- 
gesprochenen Erfahrungssatz, dass bei Wasseransammlungen in 
den Kopfhöhlen die Urinabsonderung erst dann angeregt werden 
kann, wenn durch mechanische Ausleerung des Wassers die An- 
föllung der Höhlen vermindert und dadurch die unterdrückte 
Thätigkeit des Orgahismus und der einzelnen Organe frei wurde, 
besonders wenn, wie hier, der Krankheitsprocess beendigt und 
nur noch das Product vorhanden ist. Wird bei Ascites durch 
Bauchstich Wasser enileert, so wird selbst in unheilbaren Fällen 
die Urinsecretion vermehrt und vermindert sich wieder, wenn 
das Wasser sich wieder angehäuft hat. [Casper’s Wochenschrift 
f. d. ges. Heilkunde , 1834, Nr. 32.] 
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Vl. STAATSARZNEIKUNDE. 
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101. Ueber eine individuell tödtliche Kopfver- 
Jetzung; vom Medieinalrathe und Leibarzte Dr. HeyreLDeR in 
Sigmaringen. Bei einer Schlägerei wurde ein 19jähriger, kräf- 
tiger Bauerburache im Zustande der Trunkenheit, in der Nacht 
zum 5. Oct. 1829, durch einen Stoss oder Schlag auf den stei- 
nigen Boden geworfen, raffte sich jedoch wieder auf und ging, 
olıne über Unwohlseyn zu klagen, nach Hause, wo er von sei- 
nem Vater am andern Morgen in der Scheune auf dem Heu 
schlafend gefunden und geweckt wurde. Nachdem er den ganzen 
Vormittag anstrengende Feldarbeit verrichtet, soll er über Un- 
wohlseyn geklagt, beim Gehen gewankt und sich zeitig zu Bett 
gelegt haben; der Vater, der ihn des Nachts jammern hörte, 
fand ihn bewusstlos im Bett anf Händen und Knieen liegend, und 
der am folgenden Nachmittage, etwa 40 Stunden nach der er- 
littenen Verletzung, gerufene Wundarzt bewusstlos .und gegen 
äussere Sinnesreize unempfindlich: sich im Bett umherwerfend 
and Fiocken lesend. Während der Oeffnung der Arter. temporal, 
stiess er einen lauten Schrei aus und verfiel‘ sogleich wieder in 
gänzliche Bewusstlosigkeit, in welcher er nach 12 Stunden starb. 
=— Bei der 24 Stunden nach dem Tode unternommenen gericht- 
lichen Obduction fand man an dem kräftigen Körper ausser der 
Oeffnung in der Arter. temporal. nirgends eine Spur einer äus- 
seren Verletzung; unter der Kopfschwarte ein das ganze linke 
Seitenwandbein, die vordern Partieen des Hinterhaupt- und Stirn- 
und das linke Schläfenbein bedeckendes Blutextravasat; eine 6” 
vom linken Angenbraunbogen beginnende, durch das Stirn- bis 
in die Mitte des Scheitelbeins fortlaufende, dann längs der Stirn- 
naht zu ihrem Anfange zurückkehrende Fissur, die einen 2“ 7“ 
langen und an einer Stelle 1 2‘ breiten Raum. einschloss; die 
Dura mater feet mit dem Pericranium verwachsen, an der Fis-
	        
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