Full text: (9. Band = 1834, No 17-No 24)

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V; “Staatsarzneikunde?! 
wenn. ihr Bawch herausgetreten Wäte‘ und sie gesessen habe, sey 
ihr Leib ‘stark aufgetreten. Die Brüste waren im hztürlichen‘ 
Zustande, der Hof um die‘ Warzen nieht braun,  sonderk röth- 
lich, die Warzen mehr‘ feucht als trocken. ‘ Nür beim ‘stärkern‘ 
Drucke auf die Warzen trat etwas ‚schleim-“ oder rahmähntiche 
Masse, noch‘ kein halber: Tropfen, hervor.‘ Der Bauch wär nicht 
schlapp, nicht faltig und noch weniger hängend; dür Uterus äus- 
serlich nicht zu fühlen; die Labia pudendorum nicht geschwollen, 
nicht aufgetrieben‘, sehr erschlafft, die‘ Mutterscheide nicht aus- 
gedehnt oder erschlailt;‘ aus‘ der Scheide floss schleimig - blutige‘ 
Feuchtigkeit.: Das Orifleium uteri bildete eine wlatte; runde 
Deffnung; ohne wulstigen and faltigen Rand. Die Berührung mit 
dem Finger machte Schmerz. : Das-Frenulum vulrue war schlaff, 
wie überhaupt älle Zeichen der Jungfernschaft fehlten. Das 
Hemd,* weiches‘ die Person seit 14‘ Tagen zu tragen‘ vorgab, 
war sehr unrein nd mit viel getrocknetem Blüte gefteckt.‘ Ge- 
tuch wie bei einer Wöchnerin ward nicht wahrgenommen. + Die- 
sem Befunde gemäss war der Physikos der Meirfung, 1). dass 
die Person wahrscheinlich ehelichen Umgang genossen; 2)'dass 
die Flüssigkeit, welche aus beiden Brustwarzen gepresst worden, 
Ueberrest vorhanden gewesener Milch sey; 3) dass der‘ geöff- 
nete Muttermund und der blutige Abgang aus der Vagina auf 
einen vorausgegangenen Abgang aus dem Uterus schliessen lasse, 
obgleich die übrigen Zeichen einer natürlichen Geburt fehlten, 
und 4) dass dieser Abgang wohl eine menschliche Frucht gewe- 
sen sey,. es sich aber nicht bestimmen lasse, in welchem Zu- 
stande die Person schwanger gewesen... — Da sich aber [uquisi- 
tin im Verlaufe ihres Arrestes des Verdachtes eines grössern 
Verbrechens schuldig gemacht hatte, hielt man es für gerathen; 
noch ein Medicinalcommissions - Gutachten einzuholen, welches so 
fautet:: Die Umstände, dass Inquisitin a) mehrmals en Bei- 
schlaf genossen, 6) ihr Monatliches längere Zeit nicht‘ gehabt 
habe, c) ein bedeutend hoher Leib an ihr bemerkt worden,‘ wel- 
cher d) nach verheimlichtem, verdächtigem Krankseyn schnell ver- 
schwunden; e) der Zustand der Brüste, noch melrr aber der der 
Genitalien und auch das gegen sie zeugende Urtheil des Physi- 
kus und der Hebamme begründen allerdings den Verdacht auf 
vorhergegangene Schwangerschaft und Statt gefundene Geburt; 
sind aber noch nicht hinreichend, die Gewissheit oder auch nur 
die höchste Wahrscheinlichkeit des angeschuldigten Vergehens 
darzuihun. Die unter a. db. c. aufgestellten Thatsachen können 
höchstens den Verdacht auf Schwangerschaft erregen. — Wich- 
tiger scheint die Beobachtung von dem schnellen Verschwinden 
des auffallend dicken Leibes nach verdächtigem Kränkeln; allein 
theils ist die Aufircibung des Leibes bei krankhafter Verhaltung 
der Menstruation und das plötzliche Schwinden desselben, nach 
Rückkehr derselben, keine ungewöhnliche Erscheinung, theils ist 
über den Hergaug der Krankheit nicht geuug bekannt geworden,
	        
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