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V; “Staatsarzneikunde?!
wenn. ihr Bawch herausgetreten Wäte‘ und sie gesessen habe, sey
ihr Leib ‘stark aufgetreten. Die Brüste waren im hztürlichen‘
Zustande, der Hof um die‘ Warzen nieht braun, sonderk röth-
lich, die Warzen mehr‘ feucht als trocken. ‘ Nür beim ‘stärkern‘
Drucke auf die Warzen trat etwas ‚schleim-“ oder rahmähntiche
Masse, noch‘ kein halber: Tropfen, hervor.‘ Der Bauch wär nicht
schlapp, nicht faltig und noch weniger hängend; dür Uterus äus-
serlich nicht zu fühlen; die Labia pudendorum nicht geschwollen,
nicht aufgetrieben‘, sehr erschlafft, die‘ Mutterscheide nicht aus-
gedehnt oder erschlailt;‘ aus‘ der Scheide floss schleimig - blutige‘
Feuchtigkeit.: Das Orifleium uteri bildete eine wlatte; runde
Deffnung; ohne wulstigen and faltigen Rand. Die Berührung mit
dem Finger machte Schmerz. : Das-Frenulum vulrue war schlaff,
wie überhaupt älle Zeichen der Jungfernschaft fehlten. Das
Hemd,* weiches‘ die Person seit 14‘ Tagen zu tragen‘ vorgab,
war sehr unrein nd mit viel getrocknetem Blüte gefteckt.‘ Ge-
tuch wie bei einer Wöchnerin ward nicht wahrgenommen. + Die-
sem Befunde gemäss war der Physikos der Meirfung, 1). dass
die Person wahrscheinlich ehelichen Umgang genossen; 2)'dass
die Flüssigkeit, welche aus beiden Brustwarzen gepresst worden,
Ueberrest vorhanden gewesener Milch sey; 3) dass der‘ geöff-
nete Muttermund und der blutige Abgang aus der Vagina auf
einen vorausgegangenen Abgang aus dem Uterus schliessen lasse,
obgleich die übrigen Zeichen einer natürlichen Geburt fehlten,
und 4) dass dieser Abgang wohl eine menschliche Frucht gewe-
sen sey,. es sich aber nicht bestimmen lasse, in welchem Zu-
stande die Person schwanger gewesen... — Da sich aber [uquisi-
tin im Verlaufe ihres Arrestes des Verdachtes eines grössern
Verbrechens schuldig gemacht hatte, hielt man es für gerathen;
noch ein Medicinalcommissions - Gutachten einzuholen, welches so
fautet:: Die Umstände, dass Inquisitin a) mehrmals en Bei-
schlaf genossen, 6) ihr Monatliches längere Zeit nicht‘ gehabt
habe, c) ein bedeutend hoher Leib an ihr bemerkt worden,‘ wel-
cher d) nach verheimlichtem, verdächtigem Krankseyn schnell ver-
schwunden; e) der Zustand der Brüste, noch melrr aber der der
Genitalien und auch das gegen sie zeugende Urtheil des Physi-
kus und der Hebamme begründen allerdings den Verdacht auf
vorhergegangene Schwangerschaft und Statt gefundene Geburt;
sind aber noch nicht hinreichend, die Gewissheit oder auch nur
die höchste Wahrscheinlichkeit des angeschuldigten Vergehens
darzuihun. Die unter a. db. c. aufgestellten Thatsachen können
höchstens den Verdacht auf Schwangerschaft erregen. — Wich-
tiger scheint die Beobachtung von dem schnellen Verschwinden
des auffallend dicken Leibes nach verdächtigem Kränkeln; allein
theils ist die Aufircibung des Leibes bei krankhafter Verhaltung
der Menstruation und das plötzliche Schwinden desselben, nach
Rückkehr derselben, keine ungewöhnliche Erscheinung, theils ist
über den Hergaug der Krankheit nicht geuug bekannt geworden,