Y;: Staatsarzneikunde.
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und 1 Lth.z da ein reifes Kind 19— 22 Zoll lang‘ und 6—7
Pfd. schwer seyn muss. Von den Kopfhaaren waren nur wenige
Spuren; die Augenbraunen fehlten noch; die Ohrknorpel ‚waren
ganz weich, mehr häutig, als knorplig; die obern ‚und ‚untern
Gliedmaassen waren mager und wenig -gerundet; der Kopf war
im Verhältnisse zu dem übrigen Körper zu gross; sein Quer-
durchmesser betrug 24, der gerade 3; Zoll, was nach OsıAn-
DER’S. Messung an einer Zmonatlichen Frucht fast ganz überein-
stimmt; die Kopfknochen schoben sich noch leicht übereinander;
das Foramen ovale war noch cffenz die Kopf- und Gesichtshaut
war besonders runzlicht; die Nägel waren nicht hornartig, 8on-
dern häutig und ragten nicht über die Finger- und Zehspitzen.
Als Jmonatliche Frucht, wozu das fragliche Kind wahrscheinlich
zu rechnen ist, gehört es zwar zu den lebensfähigen; allein
aus dem Leichenbefunde geht hervor, MM. dass es nach der
Geburt nicht, oder doch nur sehr unvollkommen ge-
lebt und geathmet hat; denn die Brust des Kindes war
nicht besonders gewölbt; die rechte Lunge berührte den Herz-
beutel an seinem Rande nur ungefähr eine Linie, die linke aber
berührte ihn gar nicht; die linke Lunge füllte die Brusthöhle
etwa zum Dritttheil aus; die Farbe der Lungen war nicht al-
lenthalben gleichförmig rosenroth, sondern an einigen Stellen
dunkeler, an andern heller; an den Rändern der Lungen waren
keine Luftbläschen zu bemerken; ihre Substanz war picht schwam-
mig, sondern compact und fest; ihr Gewicht verhielt sich zum
ganzen Körper nicht, wie es seyn muss, wenn die Lungen geath-
met haben; sie sanken sowohl in Verbindung mit dem Herzen,
als ohne dasselbe im Wasser zu Boden; dies geschah auch mit
den einzelnen Stücken; beim Durchschneiden wurde der knisternde
Laut vermisst, und es stiegen dabei keine Luftbläschen auf, wie
auch kein Blut ausfloss. — Andere aufgefundene Umstände, z. B:
dass das Zwerchfell bis zur 5. Rippe hinaufgedrängt war; dass
die rechte Lunge doch wenigstens den Rand des Herzbeutels be-
rührte und die rechte Brusthöhle fast ganz ausfüllte; dass die
Lungen doch wenigstens an einzelnen Stellen heilroth waren; dass
aus dem kindlichen Theile der Nabelschnur einige Tropfen Blut
ausflossen; dass aus dem After etwas Kindspech kam; dass die
Harnblase - leer war; dass sich sowohl in den äussern Integu-
menten des Kopfes, als auch in seinem Zeilgewebe Blutsugillatio-
nen fanden, und an mehreren Theilen der Leiche grössere und
kleinere Stellen von der Oberhaut entblösst und mit geröthe-
ter Cutia bedeckt waren — könnten zwar für ein nach der Geburt
Statt gehabtes Leben sprechen; allein sie verlieren hei näherer
Prüfung ihre Beweiskraft und können höchstens für ein sehr un-
vollkommenes Leben nach der Geburt zengen. Das Ausfliessen
einiger Blutstropfen aus der abgerissencen Nabelschnur beweist
bloss, das@g das Kind noch kurz vor der Geburt, aber keines-
wegs, dass €s ausserhalb des mütterlichen Leibes gelebt und