Full text: (9. Band = 1834, No 17-No 24)

Y;: Staatsarzneikunde. 
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und 1 Lth.z da ein reifes Kind 19— 22 Zoll lang‘ und 6—7 
Pfd. schwer seyn muss. Von den Kopfhaaren waren nur wenige 
Spuren; die Augenbraunen fehlten noch; die Ohrknorpel ‚waren 
ganz weich, mehr häutig, als knorplig; die obern ‚und ‚untern 
Gliedmaassen waren mager und wenig -gerundet; der Kopf war 
im Verhältnisse zu dem übrigen Körper zu gross; sein Quer- 
durchmesser betrug 24, der gerade 3; Zoll, was nach OsıAn- 
DER’S. Messung an einer Zmonatlichen Frucht fast ganz überein- 
stimmt; die Kopfknochen schoben sich noch leicht übereinander; 
das Foramen ovale war noch cffenz die Kopf- und Gesichtshaut 
war besonders runzlicht; die Nägel waren nicht hornartig, 8on- 
dern häutig und ragten nicht über die Finger- und Zehspitzen. 
Als Jmonatliche Frucht, wozu das fragliche Kind wahrscheinlich 
zu rechnen ist, gehört es zwar zu den lebensfähigen; allein 
aus dem Leichenbefunde geht hervor, MM. dass es nach der 
Geburt nicht, oder doch nur sehr unvollkommen ge- 
lebt und geathmet hat; denn die Brust des Kindes war 
nicht besonders gewölbt; die rechte Lunge berührte den Herz- 
beutel an seinem Rande nur ungefähr eine Linie, die linke aber 
berührte ihn gar nicht; die linke Lunge füllte die Brusthöhle 
etwa zum Dritttheil aus; die Farbe der Lungen war nicht al- 
lenthalben gleichförmig rosenroth, sondern an einigen Stellen 
dunkeler, an andern heller; an den Rändern der Lungen waren 
keine Luftbläschen zu bemerken; ihre Substanz war picht schwam- 
mig, sondern compact und fest; ihr Gewicht verhielt sich zum 
ganzen Körper nicht, wie es seyn muss, wenn die Lungen geath- 
met haben; sie sanken sowohl in Verbindung mit dem Herzen, 
als ohne dasselbe im Wasser zu Boden; dies geschah auch mit 
den einzelnen Stücken; beim Durchschneiden wurde der knisternde 
Laut vermisst, und es stiegen dabei keine Luftbläschen auf, wie 
auch kein Blut ausfloss. — Andere aufgefundene Umstände, z. B: 
dass das Zwerchfell bis zur 5. Rippe hinaufgedrängt war; dass 
die rechte Lunge doch wenigstens den Rand des Herzbeutels be- 
rührte und die rechte Brusthöhle fast ganz ausfüllte; dass die 
Lungen doch wenigstens an einzelnen Stellen heilroth waren; dass 
aus dem kindlichen Theile der Nabelschnur einige Tropfen Blut 
ausflossen; dass aus dem After etwas Kindspech kam; dass die 
Harnblase - leer war; dass sich sowohl in den äussern Integu- 
menten des Kopfes, als auch in seinem Zeilgewebe Blutsugillatio- 
nen fanden, und an mehreren Theilen der Leiche grössere und 
kleinere Stellen von der Oberhaut entblösst und mit geröthe- 
ter Cutia bedeckt waren — könnten zwar für ein nach der Geburt 
Statt gehabtes Leben sprechen; allein sie verlieren hei näherer 
Prüfung ihre Beweiskraft und können höchstens für ein sehr un- 
vollkommenes Leben nach der Geburt zengen. Das Ausfliessen 
einiger Blutstropfen aus der abgerissencen Nabelschnur beweist 
bloss, das@g das Kind noch kurz vor der Geburt, aber keines- 
wegs, dass €s ausserhalb des mütterlichen Leibes gelebt und
	        
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