Full text: (9. Band = 1834, No 17-No 24)

V. Gynäkotogie und Pädiatrik, 187 
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ziemlicher Dauer. Die Leberverhärtung erschien nach dem Fie- 
her, das sich zum "Theil durch schleimige Diarrhöe entschieden 
hatte, etwas geringer, blieb aber immer. noch. bedeutend ‚und die 
Haut nahmen nun über ein. Jahr herpetische, psorische und fa- 
vöse Ausschläge ein. Im-3. Jahre stellte sich sehr heftige Pneu- 
monie und dann Laryngitis ’ein, die kräftiges entzündungswidri- 
ges Verfahren und später‘ mehrere Kmetica forderten, da die 
Schleimahsonderung in’ dem Bronchien:. lange übermässig war. 
Harinäckige Stimmlosigkeit blieb zurück. . Dann traten mehrere 
Wochen anhaltend reichlich fäculente und schleimig-gallige Stühle 
ein, während deren sich beim Gebrauche leichter Resolventien 
und Expectorantien die Stimme wieder einfand, die Respiration 
völlig frei, die Haut rein und feucht wurde , die Leberaufireibung 
ganz schwand und. endlich bei stärkender Nachcur der Knabe. so 
gesund, blühend und kräftig wurde, wie er vorher nicht gewe- 
sen. Neben dem merkwürdigen, hier sich zeigenden Verhältnisse 
zwischen Lunge, Leber ‚und Haut gleich beim ersten Daseyn 
gpricht dieser Fall abermals ganz deutlich für die Heilkraft der 
Fieber. Uebrigens gehören die Fälle von solchen angeborenen 
Leberkrankheiten zu den Seltenheiten, Die Mütter des Knaben 
hatte nie am Unterleibe ‚gelitten und während der Schwanger- 
schaft bis auf anhaltenden Krampfhusten sich. wohl befunden, 
Auch war, während die ältern Geschwister schon in den ersten 
Jahren Bauchscropheln zeigten, dies bei dem hier in Rede. ste- 
henden Knaben nicht der Fall, [v. Pommer’s Schweiz, Zeitschr, 
$. Natur- u. Heilkunde , Bd, 31, Hft, 1, 1834.] (K—e.) 
VL STAATSARZNEIKUNDE. © 
99. Ueber die. Nothwendigkeit der Leichenbe- 
schau und die Zweckmässigkeit der Leichenhäuser; 
vom M. RR. Dr. HEYFELDER in Sigmaringen. . In mehreren deut- 
schen Staaten ist schon die Leichenschau als zweckmässig erach- 
tet und gesetzlich eingeführt worden, und ihr Zweck ist zunächst. 
1)- Ermittelung der Gewissheit des Todes und Anwendung von 
Rettungsversuchen, wenn diese fehlt und 2) Krmittelung der 'To- 
desart und Anfdeckung solcher Todesfälle, die gerichtliche Un- 
tersuchung fordern. Die Wichtigkeit des ersten Zwecks: die 
Ermittelung der Gewissheit des Todes, leuchtet ein, denn es hat 
zu allen Zeiten Scheintodte gegeben; es ist erwiesen — wofür 
der Vf. mehrere sehr interessante Belege anführt — dass Schein- 
todie dem Grabe überliefert wurden, und ohne geregelte Todten- 
schau durch Sachverständige ist die Möglichkeit immer- vorhan- 
den, dass Scheintodie begraben werden, die erst;im Grabe ein 
nnalvolles Ende finden, Die Annalen der Wissenschaft enthalten
	        
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