V. Gynäkotogie und Pädiatrik, 187
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ziemlicher Dauer. Die Leberverhärtung erschien nach dem Fie-
her, das sich zum "Theil durch schleimige Diarrhöe entschieden
hatte, etwas geringer, blieb aber immer. noch. bedeutend ‚und die
Haut nahmen nun über ein. Jahr herpetische, psorische und fa-
vöse Ausschläge ein. Im-3. Jahre stellte sich sehr heftige Pneu-
monie und dann Laryngitis ’ein, die kräftiges entzündungswidri-
ges Verfahren und später‘ mehrere Kmetica forderten, da die
Schleimahsonderung in’ dem Bronchien:. lange übermässig war.
Harinäckige Stimmlosigkeit blieb zurück. . Dann traten mehrere
Wochen anhaltend reichlich fäculente und schleimig-gallige Stühle
ein, während deren sich beim Gebrauche leichter Resolventien
und Expectorantien die Stimme wieder einfand, die Respiration
völlig frei, die Haut rein und feucht wurde , die Leberaufireibung
ganz schwand und. endlich bei stärkender Nachcur der Knabe. so
gesund, blühend und kräftig wurde, wie er vorher nicht gewe-
sen. Neben dem merkwürdigen, hier sich zeigenden Verhältnisse
zwischen Lunge, Leber ‚und Haut gleich beim ersten Daseyn
gpricht dieser Fall abermals ganz deutlich für die Heilkraft der
Fieber. Uebrigens gehören die Fälle von solchen angeborenen
Leberkrankheiten zu den Seltenheiten, Die Mütter des Knaben
hatte nie am Unterleibe ‚gelitten und während der Schwanger-
schaft bis auf anhaltenden Krampfhusten sich. wohl befunden,
Auch war, während die ältern Geschwister schon in den ersten
Jahren Bauchscropheln zeigten, dies bei dem hier in Rede. ste-
henden Knaben nicht der Fall, [v. Pommer’s Schweiz, Zeitschr,
$. Natur- u. Heilkunde , Bd, 31, Hft, 1, 1834.] (K—e.)
VL STAATSARZNEIKUNDE. ©
99. Ueber die. Nothwendigkeit der Leichenbe-
schau und die Zweckmässigkeit der Leichenhäuser;
vom M. RR. Dr. HEYFELDER in Sigmaringen. . In mehreren deut-
schen Staaten ist schon die Leichenschau als zweckmässig erach-
tet und gesetzlich eingeführt worden, und ihr Zweck ist zunächst.
1)- Ermittelung der Gewissheit des Todes und Anwendung von
Rettungsversuchen, wenn diese fehlt und 2) Krmittelung der 'To-
desart und Anfdeckung solcher Todesfälle, die gerichtliche Un-
tersuchung fordern. Die Wichtigkeit des ersten Zwecks: die
Ermittelung der Gewissheit des Todes, leuchtet ein, denn es hat
zu allen Zeiten Scheintodte gegeben; es ist erwiesen — wofür
der Vf. mehrere sehr interessante Belege anführt — dass Schein-
todie dem Grabe überliefert wurden, und ohne geregelte Todten-
schau durch Sachverständige ist die Möglichkeit immer- vorhan-
den, dass Scheintodie begraben werden, die erst;im Grabe ein
nnalvolles Ende finden, Die Annalen der Wissenschaft enthalten