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VI. Staatsarzneikunde.
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Unterleib war anfgetrieben, der Stuhl seit einigen Tagen ver-
stopft und der Puls hatte nur 24 Schläge in der Minute. M,
verschrieb ein starkes Brechmittel. Am 11. sprach Pat. biswei-
len und weinte nur noch selten. Der Puls hatte 15 Schläge mehr.
Von nun erhielt der Kranke bis zum 15. täglich 3 Mal 4 Drachme
hb. Gratiol. pulv., worauf täglich mehrere Stühle erfolgten und
die frühere Munterkeit zurückkehrte. Zu Ende der Cur hatte
der Puls 55 Schläge. [Hufeland’s Journ, d. prakt. Heilkunde,
1834, Mai] (K—e,)
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VI. STAATSARZNEIXUNDE.
65. Bericht mit Gutachten über einen Fall an-
geblicher Blutschande; vom Med, Rathe uud Kreisphysik.
Dr. Scusemer in Fulda, Eine mit irdenem Geschirr Handel trei-
bende und umherziehende Frau gab vor, von ihrem-Sohne syphili-
tisch geworden zu seyn, und verlangte in das Krankenhaus aufge-
nommen und daselbst geheilt zu werden. Mutter und Sohn hatten
immer auf einem Lager beisammen gelegen, Letzterer war wirklich
syphilitisch gewesen, und so sollte die Krankheit auf die Mutter
übergegangen seyn3 den Beischlaf mit ihm vollzogen zu haben,
leugnete sie unter T’hränen. — Der sie untersuchende Chirurg war
der Meinung, dass die Schanker im Halse der Frau sowohl durch
das blosse Zusammenschlafen, als auch durch gemeinschaftlichen
Gebrauch des Ess- und Trinkgeschirrs, der Schanker aber im In-
nern der Scheide und die Geschwulst der grossen Schamlippen nur
durch vollzogenen Coitus entstanden seyn könnte. Kr glanbt, dass
der 22 jährige Sohn, um sich von seinen schmerzhaften Erectio-
nen zu befreien, mit seiner alten Mutter den Coitus ausgeübt
habe, und er glaubt dies um so eher, da jene Classe herumzie-
hender, ungebildeter Menschen nichts anders als Zigeuner wären,
bei denen sich Vater mit Tochter und Mutter mit Sohn fleischlich
vermischen. — Das Gutachten, welches Vf. hierüber abfasste,
lautet so: die Handelsfrau ist angeblich 67 Jahre alt, sehr häss-
lich, schmuzig und schon von äusserem Ansehen‘ sehr ekelhaft,
noch weit ekelhafter und unsauberer aber an bedeckten Theilen;
denn sie ist von der Lustseuche in einem hohen Grade befallen
und im Halse sowohl, als an dem linken Hinterbacken, besonders
aber an den Geschlechtstheilen mit häufigen, grossen und veralte-
ten venerischen Geschwüren versehen. Sie glaubte von ihrem Sy-
philitischen Sohne angesteckt worden zu seyn, weil sie das Uebel!
zuerst am Hinterbacken, an welchem ihr Sohn gelegen habe, dann
an den Geschlechtstheilen und endlich im Halse gespürt habe.
Der Praesumtion des Chirurgen, in Betreff von Ansteckung durch
den Coitus, tritt Vf. nicht bei, 1) weil die Kranke jede fleischliche
Vermischung mit ihrem Sohne hartnäckig leugnet und sich durch
einen Eid zu reinigen erbietet: 2) weil die Stimme der Natur