Full text: (Erster Band)

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Brood — Broodköm 
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so ist Besuch zu erwarten; man sagt dann: 
du hess loull'n hungrige Fründ (Eid.), i linrn 
man hei Tisch unversehens eines anderen 
Brot, so gibt es Streit (Holst. 1850). Bin e 
man beim Essen im Brot ein ganzes Roggen 
korn, so hat man Glück, falls man es immer 
in der Tasche bei sieh trägt (Dtm. »tap. 
Oh. Kk.); wenn man es über den Türpfosten 
legt, wird man den heiraten, der zuerst u er 
die Schwelle tritt (Dtm.). Man muß das 
Brot stets auf die untere (flache) ei e 
legen; sonst geht der Segen aus dem aus 
oder es gibt Streit. Liegt es „auf dem 
Rücken", d. h. auf der runden Seite, so ist 
ein Schiff in Not (Eid.); liegt es auf der 
rechten oder linken Seite, so kommt kein 
Geld ins Haus (Oh.). Das angeschnittene 
Ende darf nie vom Tisch weg nach dem 
Fenster oder der Tür zu liegen; sonst geht 
die Nahrung fort (Wm. Dtm. Oh.), im 
Schrank muß die angeschnittene Seite nac 
innen liegen (Oh.). Eine besondere Bedeu 
tung hat der Knuust (das Endstück) e» 
Brotes. Wer gern Knüste ißt, heiratet einen 
Witwer oder eine Witwe; Mädchen bekom 
men danach starke Brüste (Sdtm.), über 
haupt heißt es: Knüst ggft Kngf. Wer den 
oberen Kn., den Lachknuust, bekommt, er 
hält eine frohe Nachricht; wer den unteren, 
den Ween- oder Bnmmknuust, bekommt, 
dem wird eine traurige Nachricht gebiaci 
(Stap. Oh.). Den Kn. soll die Bauerfrau 
nicht weggeben an einen Bettler oder dgi., 
sie treibt damit das Glück aus dem Hause 
(Dtm. Schlesw.). Der Kn. darf nicht aul 
gegessen werden, bevor ein neues Biot im 
Hause ist (Dw.). — d) an die Kraft des 
Brotes. Gegen Zahnschmerzen legt man 
Stück Brot in einen Ameisenhaufen; sobald 
die Tiere davon zu fressen anfangen, le 0 t 
sich der Schmerz (Holst. 1860). Eier muß 
man mit Brot essen; sonst bekommt man das 
kalte Pieber (Kk.) v Bestreicht man mit 
einem Stück Brot die Stirn des Kranken 
und gibt es dann dem Hunde, so wird ei 
Kranke gesund, wenn er es frißt; wo nici , 
stirbt er (Sschl.). Vor allem schützt ein 
Stück Brot vor Heimweh, wenn es dem 
Scheidenden heimlich zwischen seine Sachen 
gelegt oder in sein Zeug eingenäht wird. 
Wer aus dem Elternhaus einen Brotknuust 
mitnimmt, beißt davon ab, wenn er Heim 
weh bekommt; das hilft (Oh.). Die Braut 
tnuß bei der Trauung ein Stück Brot und 
ein Geldstück in der Tasche haben; dann 
leidet sie in der Ehe nie Mangel an diesen 
Hingen (Lbg.). Beim Einzug in eine neue 
Wohnung muß zuerst Brot und Salz hinein 
getragen werden, wenn man nicht später 
Mangel daran haben will, e) Besondeies. 
Schwangere Frauen dürfen kein Brot ste 
hend essen; sonst wird das Kind naschhaft 
(Dtm.). Wem die Zähne weit auseinander 
stehen, muß sein Brot weit in der Perne 
suchen (Stap. Fehm.). Den Kehricht darf 
man nicht über die Türschwelle fegen; sonst 
fegt man das Brot hinaus (Stap.). Kommt 
ein Kind zum ersten Mal in ein Haus, muß 
man ihm ein Stück Brot schenken (Dtm.). 
Wer einen fremden Hund behalten will, muß 
ihm Brot geben, das er unter dem bloßen 
Arm getragen hat (Holst. 1840). 
Brood-breef m. „Brotbrief", he hett'n 
guden B. „gute Zeugnisse“ Dtm. — b ü d e 1 
m. „Brotbeutel“, vun'n Turnister op’n B. 
avansgren „den Krebsgang gehen“ Soldaten- 
spr. Schelte: du büst'n groten B. „Tölpel“. 
Rätsel: rüge, rüge rell, veer rüge Fell, en 
B. un en Klappsack; raad mal, icat is dal? 
(Wagen, Pferde, Knecht, Peitsche) Schw. 
— dag m. „Brottag“. Iloot af, morrn is B. 
Hohn; vgl. Bed-dag (S. 250). —deef m. 
de Krahntreckers (s. d.) siind de Pgr er 
B—en „nehmen ihnen das Brot“ Holst. 1840; 
vgl. Sch. 4, 279. — d e e g m. „Brotteig“. 
Ein Mädchen, das beim Kneten des B. die 
Hände nicht leicht von dem Teig befreien 
konnte, wurde als geizig verschrien. Dw. 
— d r a g f. „Brottrage“, ein Lattengestell 
unter der Decke der großen Diele zur Auf 
bewahrung der selbstgebackenen Brote 
(Mh.); vgl. —reck. —gten n. mit B. 
un Tiedlalen kann man en Ei in Kgrnsack 
bringen Rdsbg. — f (ihrer m. „Brotfuhr 
mann“ PL. — f r g t e r m. scherzh. für 
„Professor“. — haken m. „Haken zum 
Herausziehen des Brots aus dem Backofen“ 
Mh. — hart n. „Brotrinde“ Kremp., s. 
Köß. — k i e p f. „Brotkiepe“; scherzh. für 
„Bauch“ Holst. 1800. —knangel m. „ab 
gebrochenes Stück Brot“ Schw. —kn echt 
m. Gerät zum Hinauf- und Herabreichen des 
Brotes vom Brotreck (s. d.); ein langer 
Stock, der oben ein Brett mit 4 Zinken 
an den Ecken trägt. Sdtm. — knuust 
m. „das harte Ende des Brotes oben und 
unten“, ik deen bi mien Vadder sien B. 
sagt der Haussohn. Ndtm. PL. de lewe 
Herrgott smitt mit den B. sagte ein Knecht 
beim Gewitter und wurde deswegen von sei 
nem Bauern sofort aus dem Dienst gejagt 
(Dtm.); vgl. Mhff. 2 Nr. 555. du ivullt di 
verlgm (verloben)? Vcrlgv di doch mit'n B., 
den kannst iverr opeten, wenn em ni Heden 
magst Wm. Aberglaube s. o. Brood c). 
— k o r f m. „Brotkorb“, em mutt de B. 
höger hangt warm wie im Hd. — kprn n. 
„Brotkorn“, Roggen u. Weizen. Holst. 1800. 
— k g m m. „Wiesenkümmel“, Carum carvi 
L., dessen Same in Brot gebacken wird;
	        
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