Full text: (Zehnter Band)

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sie wollen, sich einem Examen in allen Unterrichtsgegenstän- 
den der Lehranstalt oder in einzelnen Theilen derselben unter- 
werfen. Die Lehrer sind Examinatoren. Für das den Can- 
didaten auszustellende Zeugniß wird an den Extrafonds der 
Lehranstalt 12 Rbthlr. S. M. bezahlt. Ebenfalls können 
auch die extraordinairen Theilnehmer Zeugnisse über ihren 
Fleiß und die Fortschritte, welche sie in Examinatorien und 
Uebungen an den Tag gelegt haben, so wie auch über. die 
erworbenen Fertigkeiten und Uebungen in einem speciellen 
Fache geprüft werden, und darüber Zeugnisse erhalten. Für 
selches seugniß wird an den mehrgenannten Fonds 10 Rbthlr. 
. M. bezahlt. ; 
In dem polytechnischen Institut in Paris handelt es 
sich nicht von der reinen Wissenschaft, sondern von der An- 
wendung derselben auf die Production der verschiedenen 
Künste und Gewerbe, und diese Anwendung muß der fran- 
zösische Schüler bei jeder Theorie, bei jeder Sache unter den 
Augen der Lehrer machen. Als Mittel dienen. ihm das Zeich- 
nen, die Laboratorien. Diese durchaus practische Tendenz 
ist durch die Idee einer polytechnischen Schule gegeben. Die 
französischen theilen sich freilich im Vortrage in zwei Haupt- 
zwéige. Allein die mathematische Analyse mit ihrer Anwen- 
dung auf Geometrie und Mechanik ist die wesentliche Grund- 
lage des Ganzen. Die Elemente der Arithmetik, der Alge- 
bra und Geometrie werden vorausgesetzt. Ueberhaupt ist bei 
öffentlichen Instituten nichts schädlicher als beengende Rück- 
sichten. Das Ganze und die Zukunft, so wie auch die un- 
ermeßlichen Folgen einer großen mächtigen Anregung und 
nicht den momentanen Vortheil einzelner Individuen muß 
man bei der Gründung eines Instituts im Auge haben. 
îêYDoas paolytechnische Institut und die Gewerbschule .in 
Wien hat jede der Regierung Millionen gekostet. An denen, 
wie auch in den polytect nischen Instituten in Prag und Nürn- 
berg wird der Unterricht ganz unentgeldlich ertheilt. Jn der 
Karlsruher Schule ist hingegen das Honorar bestimmt und 
es ist keine Rede in dem Reglement von der Befreiung der 
Unvermögenden, In Preußen sendet jede Kreisregierung 
Eleven an die Gewerbschule in Berlin, welche für die Dauer 
des Unterrichts ein so reichliches Stipendium erhalten, daß 
sie alle Bedürfnisse ihrer Unterhaltung bestreiten können. 
Das Capital, das der Staat für solche Institute anlegt, 
trägt wucherische Zinsen, wie sich dieses in Frankreich, Eng- 
land und Destreich, wo diese Institüte durch Privatbeiträge
	        
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