Full text: (Zehnter Band)

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Inbegrisf alles dessen, was man wisfen müß, um dên'jetzi- 
gen! oder den teuesten Zustand eines‘ Staats genügend zu- 
erkênien und richtig zu beurtheile; \als Lehrfach, eine wien» 
schaftliche Darstellung jener Thatsachen, In beiden Fällen’ muß 
als Resultat éin getreues Bild ves Staates hervorgehen. 
.. Um aber auf diese Weise den Zustand eines Staates: zu 
keniien und darzustellen; ist es erforderlich, vorzüglich auf alle 
die Umstände zu ächten, welche den wesentlichsten Einfluß 
auf die Gestaltung des Staates haben, und da diese Mo- 
ménte, was das innere Verhältniß des Staates anbetrifft, 
in seinen natürlichen Kräften (Land, Volk, "Producte), in sei- 
ntér Cotistitutión (Regierungsform und bürgerliche Verfassung) 
und in seiner Verwaltung enthalten sind, so sind es diese 
vrei Hauptseiten, auf welche die Statistik iht Augenmerk zu 
richten hat. Aller statistische Stoff lägt sich auf diese drei 
Hauptcategorien zurückführen, so weit nämlich der Staat 'in 
sich selbst oder in seinem ‘innern Zustände betrachtet wird. 
Hiezu kommt nun noch, als innerhalb der Grenzen der Stä- 
tistik belegen, die Betrachtung über die äussern Verhältnisse 
des Staates, oder über diejenigen Verhältnisfe, in welchen 
er sich zu andern Staaten befindet. Durch diese Anficht,. 
durch diese Betrachtung des Einzelnen, jedoch nicht als ei- 
nes Einzelnen, durch diese Uebersicht des Ganzen, entsteht 
vas. getreue und klare Bild des Staates, welches die eigent: 
liche Aufgabe der Statistik ist ®). Ziemt es sich aber, oder 
ist es gleichgültig für den Staatsbürger, welcher Anspruch 
aüf höhere Bildung miachen will, sich um eine solche nähere 
Kunde, namentlich des Staates, in welchem er lebt und 
wirkt: nicht zu bekümmern? Kann der Staatsdiener, kann 
det Staatsmann der genauen Kenntniß, des deutlichen Be- 
griffes besonders desjenigen Staates entbehren, dessen öffent- 
* Vergleiche in dieset Rücksicht meine Bemerkungen über Vegriff, 
Wesen, Werth und Hülfswissenschaften der Statistik (s. die vor- 
hergehende Abhandlung.)
	        
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