Full text: (Neunter Band)

  
XXNI. 
Beiträge ef 
zur vaterländiſchen Geſchichten. 
t mitgetheile_. Ö :: 
_ von dem Capitain v. Schröder in Schleswige. 
: Ü. (Fortsetzung von Nr. 15 des vorigen Hefts.) ; 
Polizei-Ordnung der Stadt Schleswig, 
aus dem Jahre 4568. 
(Stadtarchiv Vol. B V pag. 53,) 
  
. 1568. Wir Adolph von Gottes Gnaden, Erbe zu Nor«= . 
wegen rc. entbieten allen und jeden unsern Unterthanen wes 
Standes öder Weſens, ſie ſein geiſilich oder weltlich, den 
dieses unser offen Mandat zu sehen, lesen, oder hören lesen 
vorkommt unser Gnad, und thun hiemit zu wissen: F I § 
Nachdem wir aus gnädiger väterlicher Vorsorge, die wir 
| zu unser Stadt Schleswig auf das derſelbigen Nuß Aufneha : 
" men und Gedeih durch alle vorträgliche Mittel und Wege 
fortgesetzt und gefördert werde, getragen, uns der Gelegenn 
heit die ſich bei den gemeinen Commercien auch Einfüh- 
. rung und Verkauf der Commoditäten die zu täglicher Auf- 
enthaltung eines jeden nöthig und sonſien mehr anderer Um- 
ſtände gründlich erkundiget und die gewiſſe Nachrichtung er- 
- langen, daß bishero bei solchen allen eine große Unordnung 
[ lich ereiget, dahero nicht allein Mangel und Theurung, bes. ' 
  
 
	        
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