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Chriſtian der Siebente von Gottes Gnaden König
zu Dännemark,, Norwegen, der Wenden und Gothen, Her-
zog zu Schleswig , Hollſtein, Stormarn und der Dithmars
ſchen, wie auch zu Oldenburg tc.
Hochwolgeborner lieber Getreuer’” Wann Wir unmit-
telbar auf Dein geziemendes Ansuchen, allergnädigſt genehmigt
haben, daß zur Beförderung des Credits der freien Untergehö-
rigen und Parcelen-Beſitzer in Deiner auf Sundewitt belegenen |.
Grafschaft Reventlow ein ordentliches Schuld = und Pfand- y
protocoll nach Maasgabe der in den Städken und Aemtern
Unsers Herzogthums Schleswig unterm 10 Sept. 1734 ers |
: gangenen uniformen Conſtitution errichtet werde; So haben
Wir Dich zu Einführung des gedachten Schuld- und Pfand-
protocolls hiedurch allergnädigſt auctorisiren , Dir jedoch zue |
- gleich aufgeben. woilen, dieſe vorzunehmende Einrichtuug
öffentlich bekannt zu machen, auch den jedesmaligen' Proto- |
collhalter auf die richtige Führung deſſelben, gehörig zu be- |
eidigen. trünsu uu f
“ Wornach Du Dich zu achten und Wir verbleiben Dir |
übrigens mit Königl. Gnade gewogen. L .
Gegeben im Obergerichte auf Unſerm Schloſſe Gottorf |
' den 20 Nov. 1787. ;
r. Jügerté CdOarstens, ,
...: : “Lobedanz.
Ötz In. dorss. ci si ;
DemHochwolgebornen Unſerm Kammerherrn und Capi- | .
tain im See- Etat, auch Lieben Getreuen Conrad Georg
Grafen Reventlow. '
ſ. " Sandberg.
"
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