int zwahzigſên" [Artikel 4 uiſuqe unde mit großer. Klar-
heit entwickelt; ‘Dagegen 'Unterzieht sie in den. letzten „sieben
Artikeln die bei uns abgeſtellten Misbräuche her Römischen
Kirche'eitêt-so * gründlichen Prüfung und Erörtetung, dane.
es' dern Proteſtänten faſt unbegreiflich ſcheiht, wie.. selbige
Dennoch häben: fortbeſtehen. können. "Wer -dahek auch zu. un-
serer Zeik beider wiederum neu: lerwathten Polemik. zwiſchen
beiden: Pättheien! ‘eine gründliche: und authentische Belehrung
Über das Verhältniß derſelbén-zu erhalten wünſchtr der wiro
sie noch immer am beſten aus dér! Aùugsburgiſchen Confeſſion
ſchöpfen, und sich durch sie..in -der Ueberzeugung von dem
guten Grunde der Kirchenreformation und von der Wahrheit
der Grundsätze,“ Iorauf sie : beruhte, befeſtigen können.
Für. die Däniſchen- Lande eignet sich Jahr. 4830
it noch aus’ dem Grunde zu einem Iubeljahr, weil. .ÊÜußh. . .
hier faſt gleichzeitig init dex Uebergabe der Uugthurgiſchen
Confeſſi ort, (und vielleicht nicht 'ohne Zusammenhang mit
dem, was die Römiſche Patthei.. vom Reichstage zii Augs-
burg erwartete oder dabei- beabſichtigte,) etwas Aehnliches,
auch hier für die 'feſtere: Begründung der Lutheriſchen Kirche
nicht Folgenloſes, geschah, Es war im Julius 1530, da Kös
nig Friedrich der erſte, veranlaßt durch die Katholische Paro
thei selber, auf einem Landtage zu Kopenhagen eine Dis-
putation zwischen den Lutheriſchen Predigern auf der einen,
und den Katholiſchen Biſchöfen und Prälaten auf der andern
Seite anorhnete. Zu diesein. Behufe eitwarf der Dinische
Reformator, Hans Taufen, ein Glaubenöbekennthiß in
43 Artikeln, welches er am Iten oder 10ten Juli übergab.
_ Zur Disputation. kam es nicht,. weil die Gegnex ſi sich. weder .
zum Gebrauche ber Landessprache. hei. derselben, noch auch
dazu verſtehen wollten, den König, den Reichsrath und das
Volk als Richter'über die Wahrheit und. Schriſtmäßigkeit
der einen oder der akbéri. ¡Pehis gelten- zu: lassen.. ;Jyre f
Weigerung war ein Sieg der Lutheriſchen Varthei. Jene
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