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' erſt Hauslehrer werden müſſet, mit: Nutzen etwas erweitert
„ werden. In Meklenburg - Schwerin iſt durch- eine Verord-
[nung vom 17.. Nov. 4827 verfügt,. daß kein Candidat , der
'in den: kibliſchen Grundsprachen unbewandert iſt, zum Pre-
digtamt befördert werden, [und - daß sowohl beim Tentamen
‘als im Maturitätszeugniß auf die Renntniß des Hebräiſchan
. „geſehen. werden sol. Was aber ohne Zweifel für unsere
ÖCandidaten . der: Theologie, sowohl ~mit Mückſicht auf ihre
künftigen Anitsverrichtungen als auf das. ihrer Leitung und
Mitwirkung übertragene Schulwesen, sehr zu wünf.hen wä-
re, und was im Preußiſchen seit Kurzem verfügt worden
iſt, wäre eine genauere Bekanntschaft mit der Pädagogik,
Didaktik und Schulorganiſationskunde, als man bei den mei-
ſten zur Zeit noch findet. Damit ſie also. genôöthigt würden,
fich größere Fertigkeit im Katechiſsiren, in den verſchiedenen
Iweigen der Methodik, so wie überhaupt in der Lehrkunſt,
zu erwerben, um darin nicht. deni Volksschullehrer nachzu-
ſtehen, so möchte es bei ihrer Prüfung wohl gut seyn, auf
diese Fächer mehr Gewicht zu legen, die auf jeden Fall für
den künftigen Prediger viel nothwendiger sind, als Phyſik
und andere Realkenntniſſe.. Auch würde man dadurch der
Gleichgültigkeit entgegenarbeiten, mit welcher Manche alles,
was zum Schul- utd Unterrichtswesen gehört, ansehen, um
doher während ihrer Bildungszeit die Anleitung nicht ben.
hen, die sie ſpäterhin nicht mehr finden. j t /
" Uebrigens dürfte man wohl die Einrichtung der Haupt-
eramina in Glückſtadt und Sthleswig, welche in Vergleich
mit denen, die in deutschen Staaten, ſelbſt in Preußen,
beſtehen, gewiß den Vorzug behaupten, so umfassend und
sorgfältig nennen, wie sie nach Zeit und Umſtänden seyn kön-
nen. Daher es wohl nicht zu rathen wäre, den Bogen
mehr zu spannen. Auch wolle man nicht alles auf einmal
schärfen, sondern da anfangen, wo es am nöthigſten iſt unn
Wo es dem Zudrängen der Studirenden am heilsamſten ent-
Fegenwirken kann. Zu diesem Zweck werden die oben vor-
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