Full text: (Achter Band)

zur Errettung des Vaterlandes berathend und beschließend. 
Kaiser Karl glorreichen Andenkens, ~ so sprach man hier 
aus Einem Munde, ~ hat alles Friesenvolk, das rühmlichsi 
als.. Heerschild ihm gedient, mit Gerechtigkeiten und Frei- 
heiten herrlich begabt: kein Fürst kann es zu Schatzungen 
und Dienstbarkeit zwingen. *) König Abel sollte sterben, 
oder jeder Friese in seiner edlen Freiheit untergehen: das war 
der einmüthige Beschluß. Mit der Ausführung ward danach 
keinen Augenblick gesäumt. Bald war alle wehrhafte Mann- 
schaft sämmtlicher Harden um ihre Fahnen versammelt, und 
zog von der Geest nach Eiderstedt nördlich hinüber, wo die 
ihrer harrende Manuschaft aller westlich vom königlichen La- 
ger wohnenden Eiderfriesen zu ihnen stieß. Das Heer war 
vereinigt um die Bildsäule des nordfriesischen Schutzpatrons, 
Sanct Christians, die auf einem Wagen einhergefahren ward, 
und alle schwuren, das Bild, wenn ihnen der Sieg zu Theil 
würde, auf das allerbeste vergolden zu lassen. Sie hatten 
den Plan gefaßt. den König unerwartet im Lager zu über- 
fallen, und groß mußte ihr Muth seyn, denn sie stritten für 
ihre Landesfreiheit, unter dem Schutze ihres Heiligen, wider 
den Zwingherrn, den von Gott verlassenen Brudermörder. 
Auch würde der Ueberfall, da es dunkle Nacht war, wohl 
~) Chronic. Eiderost. vulg. (mitgetheilt von Kruse in den Pro- 
vinzialber. 1794. H. 4. S. 66 n. f.) Es heißt in der Chro- 
nik: , und spreken al uth einem munde, dat de Römsche 
Könink Carles eren vorölderen hedde Friheit gegenen durch 
sine Könincklike macht, welck se bi em hedden vorworuen mit 
groter Manheit und Hereschilde; uud ehe se Köningk Abell 
wollden huldigen und schweren, dartho Schatte und Zinse 
geuen, wolden se lener alle darumb steruen, edder ock Kö- 
niugk Abell scholde steruen.‘’ Diese frühzeitige Berufung auf 
den Freiheitsbrief Karls ist sehr merkwürdig : daß König 
Wilhelm vier Jahre vorher (1248) den Südfriesen die Pri- 
vilegien Karls bestätigt hat, ward oben Seite 496 in der 
Note * angeführt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.