Diese Zeitschrift, welche in vierteljährigen 10 ~ 12
Bogen starken Heften erscheint, deren 4 einen Band
ausmachen, ist dazu bestimmt, Aussätze über die dem Bürger
des Staats wichtigen Angelegenheiten mitzutheilen, und ge-
schichtlich oder abhandelnd sich über alles zu verbreiten, was
für die Einwohner der drei auf dem Titel genannten Herzog;
thümer von einem allgemeinen Interesse seyn wird. Vor-
nehmlich wird sie enthalten I. topographische und statistische
Aufsätze. I]. Kleine Beiträge zur Landesgeschichte in älterer
und neuerer Zeit, III. Vaterländische Chronik, oder in jedem
Hefte fortgesetzte Erzählung von den wichtigern Ereignissen
im Vaterlande. IV. Staatswirthschaftliche Aufsätze. V. Ab-
handlungen über Gegenstände der innern Staatsverwaltung-
namentlich über Communalverfassung, und Gerichtswesen ; über
das Kirchen- und Schulfach . VI. Abhandlungen über ein-
zelne Materien des vaterländischen Rechts. VII. Notizen
und Aufsätze, Angelegenheiten des Tages betreffend. VII. An-
zeigen vaterländischer Schriften.
Nicht blos ausführliche Abhandlungen und größere Auf-
sätze, auch kurze Notizen und kleine Bemerkungen über vater-
ländische Angelegenheiten oder sonst interessante Gegenstände
werden der Redaction in hohem Grade willkommen seyn.
Und gewiß giebt es manche Merkwürdigkeiten in unserm Com-
munalwesen, in der Justizpflege und in den verschiedenen Er-
werbszweigen, wovon in kurzen Mittheilungen genügende und
lehrreiche Nachricht gegeben werden kann. Insbesondere würde
es der Redaction sehr angenehm seyn, für die stehende Ru-
brik der Chronik mehrere Beiträge als bisher zu erhalten,’
und darum namentlich ersucht se diejenigen, welche ihr Unter-
nehmen zu befördern geneigt sind.
Die Redaction wünscht nichts mehr. als daß recht viele
ihrer einsichtsvollen und sachkundigen Mitbürger dieser Zeit:
schrift, die nunmehr ihren achten Jahrgang beginnt - eine
thätige Theilnahme schenken mögen. Mittheilungen für die
Zeitschrift bittet der Herausgeber an ihn zu senden.
Die Honorare werden am Ende des Jahres, in welchem
der Abdruck erfolgt ist, von der Verlagshandlung ausbezahlt.