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kündte Missiven, Gewalt vnd Ratification ergangener Hand-
lungen inkommen, und sunß mündtliche fürtrage vnd rechtsetze
hin vnd her wieder beschehen, wie dan das alles in den Ge-
richtsactis darüber nach der leng klerlicher vnd gründlicher be-
schrieben, daß zuletzt an gedachtem vnserm Cammergericht nach
gründlichem Besichtigen vnd Ermessen aller vnd jeder solcher
Handlungen vnd fürtrage uff heut Datum BVrtheil eröffnet
vnd ausgesprochen worden von wort zu worten lautend wie
hier nachvolgen. mikg
In Sachen zwischen Pkobst, Dechan,. Capittel
und Priesterschafft des Stiffts zu Hamburg, Kles-
gern eines, vnd den Acht vnd viertßich Guberna;
torn vnd Regenten, Richtern vnd Vorwesern des
Landes Dithmerschen Beklagten anders theils,
Ist nach allem fürbring en die Sach an disem keis
serlichen Cammergericht nicht angenommen, sun-
der \an vnd für der gemelten Beklagten ordent-
lichen Richter hier mit diser Vrtheil remittiert
vnd gewiesen, auch in Recht erkannt, daß die
gemelten Kleger den gedachten Beklagten Kosten
vnd Schaden an berürtem Kammergericht erlitten,
auf rechtlichs Ermessen auszurichten schuldig sein.
Vrkundt dises Brieffss besigelt mit unserm keiser-
lichen anhangenden Inssigel. Gegeben in vnser
vnd des Reichs Stadt Speir am zehenden Tag
des Monats Aprilis, nach Christi unsers Hern
geburt fünfzehen hunderte vnd im zwen und drei-
higsten, vnserer Reich des Römischen im dreyzehu-
den vnd der andern aller in sibenzehenden jaren.
Staatsb. Mag. Vd. v111. Heft 2.
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