Full text: (Achter Band)

T.. .3414 NIV 
kündte Missiven, Gewalt vnd Ratification ergangener Hand- 
lungen inkommen, und sunß mündtliche fürtrage vnd rechtsetze 
hin vnd her wieder beschehen, wie dan das alles in den Ge- 
richtsactis darüber nach der leng klerlicher vnd gründlicher be- 
schrieben, daß zuletzt an gedachtem vnserm Cammergericht nach 
gründlichem Besichtigen vnd Ermessen aller vnd jeder solcher 
Handlungen vnd fürtrage uff heut Datum BVrtheil eröffnet 
vnd ausgesprochen worden von wort zu worten lautend wie 
hier nachvolgen. mikg 
In Sachen zwischen Pkobst, Dechan,. Capittel 
und Priesterschafft des Stiffts zu Hamburg, Kles- 
gern eines, vnd den Acht vnd viertßich Guberna; 
torn vnd Regenten, Richtern vnd Vorwesern des 
Landes Dithmerschen Beklagten anders theils, 
Ist nach allem fürbring en die Sach an disem keis 
serlichen Cammergericht nicht angenommen, sun- 
der \an vnd für der gemelten Beklagten ordent- 
lichen Richter hier mit diser Vrtheil remittiert 
vnd gewiesen, auch in Recht erkannt, daß die 
gemelten Kleger den gedachten Beklagten Kosten 
vnd Schaden an berürtem Kammergericht erlitten, 
auf rechtlichs Ermessen auszurichten schuldig sein. 
Vrkundt dises Brieffss besigelt mit unserm keiser- 
lichen anhangenden Inssigel. Gegeben in vnser 
vnd des Reichs Stadt Speir am zehenden Tag 
des Monats Aprilis, nach Christi unsers Hern 
geburt fünfzehen hunderte vnd im zwen und drei- 
higsten, vnserer Reich des Römischen im dreyzehu- 
den vnd der andern aller in sibenzehenden jaren. 
Staatsb. Mag. Vd. v111. Heft 2. 
93
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.