Full text: (Achter Band)

Domkapitek. Diese Einrichtung fand indeß nicht bloß an den 
bischöflichen Kirchen Statt, sondern man stiftete auch an an- 
dern Kirchen ähnliche Institute, denen ein Probst oder De- 
kan vorstand und deren Mitglieder, wie jene, Canonici hie- 
ßen. Mit der Zeit wurden aber die Canonici des gemein- 
schaftlichen Lebens überdrüssig ; die Gemeinschaft in Ansehung 
der Wohnungen und der Güter, wie die Uniformität der 
Kleidung, wurden aufgehoben; die einzelnen Domherren er- 
hielten besondere Einkünfte, (Prtbenden) c.; doch blieben auch 
manche Stifte der alten Weise treu. Es bestanden also nun 
zweierlei Stifte von Canonicis fort, nämlich Stifte geistli. 
cher oder regulirter, (Canonicorum regularium) und Stifte 
weltlicher Domherren, (Canonicorum saecnularium) und in 
der Folge wurde bald hier ein Stift von dieser, bald dort 
ein Stift von jener Art angelegt. So bestand z. B. das 
ursprüngliche Domstift, das Bischof Gerold 1162 in Lübeck 
anlegte, aus regulirten Chorherren; (°) in Eutin und Has 
dersleben dagegen wurden Stifte weltlicher Domherren ange- 
legt. 
Daß nun die sogenannten Mönche in Neumünster, Se- 
geberg und Bordesholm regulirte Chorherren gewesen, läßt 
sich gar nicht in Zweifel ziehen; denn die dortigen Geistlichen 
heißen in den zahlreichen Urkunden des Diplom. Neom. bei 
Westphal durchgehends Canonici regulares, auf deutsch, „„de 
erlyken ghestliken Donherren.' (z. B. Urk. 275. 278.) So 
wurden sie also, als ihre Institute noch bestanden, von Päb- 
sten und Erzbischöfen, von Königen, Herzögen und Grafen 
genannt; wäre es denn nicht seltsam, sie jetzt nicht dafür an- 
erkennen und ihnen nach ihrem Tode einen Namen verwei- 
gern zu wollen, der ihnen, als sie im Leben waren, von den 
the haben, so lange es Möuchsorden gegeben hat, nach einer he. 
stimmten Regel geleet; Es leidet indeß fut keinen Zweifel, dag 
di niemals Canonici geheißen haben. 
(6) die v: 1: illie fe ch taiseo p Clericorum canonice 
Yiventinm. Helm. c. 89. 
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