Full text: (Siebter Band)

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rechtem Ufer hatten die Stormarner ihren Sitz; die Mark 
ſelbſt aber bewahrten und vertheidigten Landwehre aus allen 
benachbarten Sächsischen Gauen unter dem Namen Mark- 
§ . 42:: 
m rs iſt hier wohl zu bemerken, daß bei keinem einziger 
alten Schriftſteller von einer Sächsischen Markgrafschaft in 
[: Sadelbande auch nur auf die entfernteſte Weise die Rede 
iſtz der Herr Dr. übernimmt es auch nicht, die Exiſtenz ders 
selben auf directem Wege nachzuweisen, was durchaus una 
möglich iſt. Er will indeß beweisen, daß es dort eine Säch« 
sische Markomannie gegeben habe; allein die Exiſtenz dieser 
kann er eben so wenig direct beweisen; denn so wie von der 
Markgrafschaft, so herrscht auch von jener Markomannie bei 
_ allen Autoren durchaus das tiefſte Stilſchweigen. Welches 
  
sind denn nun die Beweise? Zuerſt setzt Herr D. a. a. O. 
zwei Stellen aus Helmold her zum Beweise, daß Nordäle 
bingien aus Dithmärſen, Holsatien und Stormarn beſtanden 
habez hierauf läßt er eine lange Stelle aus dem 67. Cap. 
des Helmolds folgen, worin von den Markomannen in Wag- 
rien die Rede iſtz und endlich führt er aus dem 34. Cap. 
des Helmolds folgende Worte an: Laestati sunt Holza- 
tenses, nec non Stormarii, caelerique Saxones Slayis 
contigui. Sein Schluß aus dem allen ~ der eigentliche 
Beweis für die Exiſtenz einer Sächsiſchen Markomannie in 
. Sabdelbande – lautet nun aber folgendermaaßen: Da die 
Holſaten und Stormarner in jenen Worten ausdrücklich ges 
nannt werden, und die Dithmarser nicht Slavis conligui 
waren: so können unter den ,„caeteri Saxones Slavis 
' conligui “ keine andere, als die Sächsischen Markmänner (in 
Sadelbande, denn in Wagrien waren damals noch keine,) 
verſtanden werden.". 
Die Sache verhält sich also eigentlich so: Daß es 
Markmänner in Sadelbande gegeben habe, davon weiß die 
Geſchichte durchaus kein Wort; der Herr Dx. v. Duve will 
ber ihre Exiſienz daher beweisen, weil sonst nicht zu begrei- 
 
	        
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