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sagt, daß das, von Carl dem Gr. zum Wiederaufbau Hoch-
î buchis ausgesandie, Truppencorps „„rebus prospere gestis'.
zurückgekehrt ſey. Und doch will Hr..v. K. wiſſen, daß es
mit jenem Wiederaufbau nicht habe gehen wollen! Dazu
kömmt noch, daß di Annaliſten von einem Bau, (aedifica-
vrerunt. S. Note 6.) und nicht von einem Wiederaufbau
reden,
Da nun aber die Ütrgumeitatian des Herrn v. K. von
einem ganz falſchen Princip ausgeht; so erscheint ohne Zwei-
fel auch ohne weitere Bemerkung die ganze Argumentation
016 nichtig. ;
3.
; Nach der Ansicht des Herrn Dr. Schmidt (Staatsb.
M. 1822. p. 144.) war die Bille 786, als angeblich Carl
Q der Gr. das Verdenſche Bißthum gründete,. dort die alte,
wahre Gränze Nordalbingiens, mithin Saxoniae Trans-
<albinaez nach der Bezwingung. der Smeldinger 809, welche
die Gegend zwischen Bille und Stecknitz im Besilz gehabt
hatten, soll aber jene Gegend mit Nordalbingien, folglich mit
Sachsen, vereiniget worden seyn, und der, von Adam v. Br.
rqufbehaltene Limes S. ſoll die Gränze Nordalbingiens, nach
jener Vereinigung darſtellen, ;
. Ich habe bereits oben aus Gründen zu zeigen gesucht,
das [es eine irrige Vorſtelung sey, wenn angenommen wird,
daß der Limes S. von seiner ursprünglichen Stelle versetzt
worden sey, und beziehe mich hier darauf als auf ein Ar-
gument gegen die Ansicht des Herrn Dr. Außerdem machen
-aber die damaligen, hier in Betracht kommenden, Umſtände
' „und Verhältnisse die angebliche Vereinigung höchſt unwahr- ,
: scheinlich. Die. Obotriten ~ und nicht die Franken, die
Ñnur mit einem Auxiliarcorps dabei zugegen gewesen waren,
hatten die Smeldinger, die von ihnen ~ und nicht von den
Franken, - abgefallen waren, bezwungen; die Obotriten
[waren aber seit lange tréue und begünſtigte Verbündete .der