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Folge, nachdem die dortigen Slaven von den Deutschen
verdrängt worden waren, verlor der Limes Saxoniae frei-
lich. seine. Bedeutung ; allein an jene Germaniſche Coloniſation
des Slavenlandes ward erſt im 12ten Jahrh. gedacht, und
selbſt damals und noch lange nachher ward. kein Theil .des '
ursprünglichen Slavenlandes . zu Sachsen gerechnet. Nach
Heinrich dem Löwen, ( VW. Il. p. 4998. ,.). wie auch
nach Helmold (c. 69.) lag das Oldenb. Bißthum in 8layiaz .
und dieser läßt die weſtliche: Gränze des Slavenlandes von
. .der Eider anfangen...(0.1 414).. Namentlich wird. Wagrien,
auch nachdem Slaven es. nicht mehr in Besitz- hatten, zur
Slavia gerechnet, *) und: von Nordalbingien,. d. i.. .von
Saxonia rzusglhiug unterschieden. (Helm. c. 36.1) Noch
in einer Urkunde v. J. 1245 (Dän. Bibl. 8. p. 174.) wer-
: den milites Ls (MWiagirae) und. milites Holsatiae
von reinander unterſchieden: ). Mit einem Worte: Dadurch,
daß -die Deutschen einen,: Slaviſchen Diſtlrict .in Besitz nah-
„men: und sich. daselbſt ansiedelten, ward. dieser nicht ein Theil
t von Saxonia, aber vohl 1s sqlonia. Sazonug,.; :Eeln. :2.
.. „„z1044I:.:
.. . Es iſt daher Th. meinem Bedünken - gar nicht. § E;;
zu denken, daß der Limes Saxoniae versus Slavos--bis
zum 412ten Jahrh., da er- seine Bedeutung verlor, jemals
„von Deutscher Seite verändert worden sey, . Man darf in
. der That den Begriff. einer solchen Veränderung, wenn ſie
„Sinn und’ Bedeutung, Grund und Zweck haben ſollte, sich
„auch nur entwickeln, um sich zu überzeugen, daß sie unmög-
lich Statt gefunden habe. Denn diese Veränderung faßte
in jenem Falle in sich, daß der: Slaviſche Diſtrict, auf den
der Limes Saxoniae ausgedehnt wurde, die Verfassung
die Rechte und Freiheiten Sachsens erhielte, d. h.’ mit an
dern Worten, daß die Deutschen Regenten im Slavenlande
E c
) Wagria, qu t pars terrae Slavorum, quam Tentones, Slav
jectis, possident, God é Hist. in Sc R. Brunsw. I. p. 874