Full text: (Siebter Band)

  
  
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Folge, nachdem die dortigen Slaven von den Deutschen 
verdrängt worden waren, verlor der Limes Saxoniae frei- 
lich. seine. Bedeutung ; allein an jene Germaniſche Coloniſation 
des Slavenlandes ward erſt im 12ten Jahrh. gedacht, und 
selbſt damals und noch lange nachher ward. kein Theil .des ' 
ursprünglichen Slavenlandes . zu Sachsen gerechnet. Nach 
Heinrich dem Löwen, ( VW. Il. p. 4998. ,.). wie auch 
nach Helmold (c. 69.) lag das Oldenb. Bißthum in 8layiaz . 
und dieser läßt die weſtliche: Gränze des Slavenlandes von 
. .der Eider anfangen...(0.1 414).. Namentlich wird. Wagrien, 
auch nachdem Slaven es. nicht mehr in Besitz- hatten, zur 
Slavia gerechnet, *) und: von Nordalbingien,. d. i.. .von 
Saxonia rzusglhiug unterschieden. (Helm. c. 36.1) Noch 
in einer Urkunde v. J. 1245 (Dän. Bibl. 8. p. 174.) wer- 
: den milites Ls (MWiagirae) und. milites Holsatiae 
von reinander unterſchieden: ). Mit einem Worte: Dadurch, 
daß -die Deutschen einen,: Slaviſchen Diſtlrict .in Besitz nah- 
„men: und sich. daselbſt ansiedelten, ward. dieser nicht ein Theil 
t von Saxonia, aber vohl 1s sqlonia. Sazonug,.; :Eeln. :2. 
.. „„z1044I:.: 
  
  
  
.. . Es iſt daher Th. meinem Bedünken - gar nicht. § E;; 
zu denken, daß der Limes Saxoniae versus Slavos--bis 
zum 412ten Jahrh., da er- seine Bedeutung verlor, jemals 
„von Deutscher Seite verändert worden sey, . Man darf in 
. der That den Begriff. einer solchen Veränderung, wenn ſie 
„Sinn und’ Bedeutung, Grund und Zweck haben ſollte, sich 
„auch nur entwickeln, um sich zu überzeugen, daß sie unmög- 
lich Statt gefunden habe. Denn diese Veränderung faßte 
in jenem Falle in sich, daß der: Slaviſche Diſtrict, auf den 
der Limes Saxoniae ausgedehnt wurde, die Verfassung 
die Rechte und Freiheiten Sachsens erhielte, d. h.’ mit an 
dern Worten, daß die Deutschen Regenten im Slavenlande 
E c 
) Wagria, qu t pars terrae Slavorum, quam Tentones, Slav 
jectis, possident, God é Hist. in Sc R. Brunsw. I. p. 874
	        
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