Full text: (Siebter Band)

  
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man erſt völlig überzeugt war, daß wiederum in Silber bezahlt 
werde, haben ſich die Brandſchäden abermals vermehrt. Seit: 
dem die Banden von . Brandſtiftern so ziemlich aufgehoben 
worden, brennt es doch etwas weniger. h 
Wie ſich die Norderdithmarſiſchen Brandschäden vor, in 
ry nach der Zettelzeit verhalten, erſehen Sie aus Folgen- 
Ä Vom 1. Oct. 1810 bis dahin 1811 betrugen ſe 46,2484ÿ Cour. 
. 1811 12 – – Al; ST2 P : 
1812 M 1813 —– t 28,390 Nbéehlr. 
M w r t 
–~ 1814  – 1828  ~ 4,589 Rochlr. 
Man wird aus diesem Verzeichnisse die sogen. Zettelzeit 
leicht herausſehen, und so soll denn von unsertwegen Paſtor 
Harms Recht haben, wenn derselbe in einem desfälligen Schrei- 
ben an S. Maj. (aufgenommen in deſſen publ. Aufſätze) 
ſchreibt, daß die Brände damals so gut wie ausgelöſcht gewe- 
ſen ſind. z .: z: “ 
In jenen Zeiten, wo die Feuersbrünſte so zahlreich waren, 
kamen freilich auch Fälle vor, daß Gebäude nur für ſo viele 
Marken verkauft werden konnten, als fie für Thaler in der 
Brandcaſſe verſichert waren. Das konnte unmöglich gut seyn ! 
Allein wie kamen doch die neuen Häuſer wieder in die Brand- 
caſſe hinein nach dem Taxato. der abgebrannten? Oeffentlich: 
keit! Oeffentlichkeit !! 
.. Was den Anleiheplan unseres landschaftlichen. Collegiunis, 
und die Vertheidigung des per majora darüber gefaßten Be- 
schluſſes im Staatsb. Mag. (7ten Band. S. 54) betrifft, ſo 
würde es leicht seyn, den Verfaſser zu widerlegen. Er ſpricht 
ohne es zu wollen, bei Feſtſtelluug des Begriffs der jura sin~ 
gulorum ſich selbſt das Urtheil. Denn das Landesvorſtehers 
collegium hat durch seine per vota majora gefaßten Beſchluß 
. offenbar die Grenzen der ihm zuſtehenden Befugniſſe überſchrit- 
î ten, hat die erworbenen Rechte der Einzelnen gekränkt und 
selbſt die einhellige Einwilligung aller landſchaftlichen Repräs. 
ſentanten und aller Kirchſpielsvorſtehercollegien würde dem- 
selben keine Rechtsbeſtändigkeit geben können. Vor allen Din- 
gen finde ich aber dies an dem Aufsatze zu kadeln, daß der 
. Verfaſſer desselben sein e Meinung dem Publicum vorgetra- 
gen hat, ohne eine ausführliche Nachricht über das Anleihe- 
project und die darüber Statt gehabten Verhandlungen mit-
	        
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