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petenz des Landesvorſteher = Collegii zu Veſchlüſſen dieser
Art, wo es sich über die Erhaltung der einzelnen Kirchspiele
' und über die Regulirung oder Verbesserung ihrer direkt oder
indirekt auf die ganze Landschaft zurückfallenden Schuldvero
hältniſſe handelt, zur Genüge ausgesprochen haben, als in
welcher Anleitung z. B. in einem Schreiben vom 24. Decbr.
1803 die Königl. Rentekammer sich auf ,,die billige Ver-
pflichtung der Landſchaft, auch ihrerſeits zur Aufrichtung
und dauerhaften Erhaltung eines ihrer verfallenen Glieder
beizutragen‘“ bezieht. Aus demselben Grunde hat das Kirch-
ſpiel Weſſelburen zu wiederholten Malen, z. E. im Jahre
1808,. zufolge einhelligen Beſchluſſes des Landesvorſteher-
Collegii vom 28. Decbr. ej. a. eine Anleihe von 3000 Rthlr.,
ferner im! Jahre 1809 zufolge nicht einmal per majora,
ſondern per paria votæ mit Ausschlag des Landvogts als
praesidis : collegii gefaßten Beſchluſſes vom 46. Februar
. deſſelben Jahrs eine abermalige Anleihe von 10,000 Rthln.
und endlich zum Urhſchlag 1826 üermöge einmüthigena Ben.
ſchluſſes des beregten Collegii eine Anleihe von 50,000 Rthlr.
von der Landschaft erhalten und auf gleiche Weiſe übernahm
" die Landſchaft im Jahre 4822 die Refection und künftige '
Unterhaltung der koſtbaren Steinanlagen, Buſchanlagen und
Bollwerke vor dem Büſumer Seedeiche, vermittelſt eines
von Seiten des Landesvorſteher- Collegii per pariæ vote
nach Ausschlag ‘des praesidii vom 147. Decbr. deſſelben
Jahrs concludirten und demnächſt von der Königlichen
Rentekammer genehmigten. Vergleichs... Es würde
nicht schwer fallen, viele ähnliche Beispiele aus älteren und
neueren Zeiten anzuführen, doch genüge: hier zum Schluß
die Anführung eines namhaften Falls, wo sogar ir. contra.
| ' clictorio für die Competenz und verfaſſungsmäßige Befug«
Ò——NN…DNUDÖanru=n”nubì=mſta'>ffhrerNeÖnk2nff_)°Ne r Sndttdd .
rechtsgültige Beſchlüſſe dieser Art zu . faſſen Allerhöch |
entschieden iſt. Es war nemlich im Jahr 4794, als. das
landschaftliche Vorſteher-Collegium- dem Kirchspiel Büſum