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Heide enen erklecklichen Theil seiner Schulden. abzunehmen.
Dieser Vorgang liefert einen. neuen Beleg, wie von Alters
her ejne unverkennbare Beziehung der ganzen Landſchaft zu
den Schulden der einzelnen Kirchspiele beſtanden hat. So
fehlet es auch nicht an Beispielen neuerer Zeit, daß die Land-
ſchaft mittelſt Besſchluſſes des' Land esvorſteher - Colos
legii und zwar bald einhellig, bald durch Stimmens
Mehrheit Obliegenheiten einzelner Kirchspiele, namentlich
Geldſchulden derselben übernommen oder was daſſelbe iſt,
ihnen Anleihen gegeben und endlich sogar Schulden derselben
. gat die Landschaft gänzlich erlaſſen hat. Dies war z. B.
der Fall als im erſten decennio des vorigen saeculi das
Kirchspiel Delve verfiel, ferner um die Mitte des letzten
Jahrhunderts mit dem Kirchspiel Hemme und besonders- lie-
fern die in den Jahren’ 4772 bis AU775 theils unter der vors
maligen, theils unter der gegenwärtigen Landesherrschaft
wege? einer den Kirchspielen Hemme und Büsum zu leis
ſtendein Beihülfe gepflogener Verhandlungen hierzu Belege,
wornach zufolge ausdrücklichen Allerhöchſten Verfügungen die
Landſchaft dem Kirchspiel Hemme damals 95,000 Rthlr.
und dem Kirchspiel Büſum neben der Remission ganz’ bes
deutender Forderungen 19,000 Rthir. Kirchspielsschulden abs
nehmen mußte. Nicht minder erheiſchte der nochmalige
Fall des Kirchspiels Büsum bedeutende Opfer von der
Landschaft, obwol Sr. Königl. Maj. durch allergnädigſte
Uebernahme! der Büsumer Kirchſpielsschulben ins Mittel zu
treten und weitéren directen Schaden von ber Landschaft abs
zuwehren geruhten. Unter andert hat, wie das Landespro-
tocoll ergiebt, die Landschaft mittelſt eines in der Folge Al-
lerhöchſt beſtätigten Beſchluſſes des Landes - Vorſteher = Col»
legii vort 415., Mai 1795 dem Kirchfpiel Büfum außer fons
ſtiget Utisprächen eine Geldschuld von circa 45,000 Rthlr.
gänzlich kenlittirt, wie denn überhaupt die- durch die zerrüts
tete Öconomie des Kirchspiels Büſum veranlaßten vielfäle .
tigen Verhakbkungen mit der Landschaft die: anerkannte Com-