~~ 155
nahe Elbe dieser Claſſe von Einwohnern hinreichende Beſchäfr
. tigung urd hinlängliche Nahrung verſchaffte #),
“ Die geringe Anzahl der Einwohner mußte den Vogt in
Ottensen, welches länger bekannt und wahrscheinlich ein Lhn.
war, als ihre Obrigkeir anerkennen, und bediente ſich zu ihren
religiöſen Feierlichkeiten der Ottenser Kirche **), Schon
1547, von welchem Jahre man die erſte Nachricht über Altona
hat, ward der Orr durch Feuer verwüſtet ##8# ); jedoch erhoben
ſich die abgebrannten Gebände nicht nux schnell aus der Aſche,
sondern die Zahl der Häuſer und Einwohner nahm in dem
folgenden Jahrhunderte so zu, daß der Ort, welcher, nach dem
im Jahre 1640 erfolgten Ableben des letzten Schauenburgi-
ſchen Grafen, Otto des Dritten, dem Könige Chriſtian dem
Vierten von Dänemark zugefallen war, der ſchon in der ere
ſten Hälfte des 17ten Jahrhunderts den Namen eines Dor-
fes gegen den eines Fleckens vertauſcht ***), und 1649 eine
eigne evangeliſch.lutheriſsche Kirche erhalten hatte +), zu ei:
ner Stadt erhoben wurde. :
§. 2.
Fortsetzung. :
Eine nothwendige Folge {+) von diesem Altona von
Friedrich dem Dritten am 23ſten Auguſt 1664 ertheilten Wetch-
bildsrechte, welches bei Schmid +44) abgedrucke iſt, war die
Exemtion von der Jurisdiction des Öttenser Vogtes und von
der Bothmäßigkeit der Pinneberger Droſten und Amtmänner,
ferner die Uebertragung der Rechtspflege an einen Magiſtrat,
wobei auf die Verfassung Gliückſtadt's verwiesen wurde.
HDaß Alttona vor Ertheilung des Stadt-Rechts auch den
Pinneberger Droſten und Armtmännern unterworfen war, er-
hellt nicht nur aus dem erſten Paragraphen des erwähnten
Stadtprivilegii, sondern auch aus mehreren Unterhandlungn.
e) Ftqmid t. e, ys. 27 Val; Bolteus hiſioriche Kirchennachs
[) Squid e: Polten 1. » .. 18. pag. 146 fü
. r&t) Schmid 1. e) pas. 26.0 "
eus) Pal. Bolten I. c. pag. 198. Nr. nt.
) +). Schmid ]. Ee PIs 27. 47.. Bolten I. €. Pag. 20. 81.. Ös
++) Vgl, Runde's Grundsätze des gemeinen Dentſchen Privat- ;
: ſicztee. z,. Eichhorns Einleitung in das Deutſche Privat:
H RC O > .