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diener, hat in dem Collegio, welches die Beamte jedes Han-
noverſchen Amts bilden, Sitz, und wenn wir nicht irren, be-
rathende Stimme, und nimmt an den Geschäften des Amts
oder des Beamten, dem er zugetheilt iſt, denjenigen Antheil,
den seine Vorgesetzten ihm anweisen; er dient ohne Gehalt,
und muß sich jede Versetzung gefallen laſſen, wie das Bes
dürfniß des Dienſtes sie fordert, und die Bildung angehen-
der Beamten sie häufig anzurathen pflegt. Für so wichtig
wird diese Vorschule. gehalten, daß Ieder der sich dem Staats-
dienſt im Innern, in welchem Fach es auch sey, selbſt in den
Juſtizcollegien, widmen will, einige Iahre in derselben vers
weilen muß.
Compe blieb als Auditor bei den Amte Coldingen bis
zum Jahr 1779 und ward von da mit besonderen Aufträgen
zu dem damals an Hannover verpfäudeten Lippe-Detmolds
. ſchen Amte Sternberg versetzt.
Im Jahr 4780 ward er ſchon als Supernumerärbeam-
ter cum voto, und mit dem Charakter als Amtsſchreiber
beim Amt Neuſtadt am Rübenberge angeſtellt, wo er bis
1786 blieb. Jn dieſem Jahr ward ihn die Adminiſtration
des Amts Nienover in Solling anvertrauet, der er bis 1788
auf eine ausgezeichnete Weise vorſtand.
Nach Vollendung dieses Geschäfts erhielt Compe in
letztgedachtem Jahr seine Ernennung als zweiter Beamter bei
dem Lauenburgiſchen Amt Ratzeburg, wo er während dren.
Jahre, außer der, nach Hannoverschen Einrichtungen dem ;
Nten Beamten vorzugsweise zufallenden Juſtizverwaltung d'en.
Geschäfte des erſten Beamten mit übernehmen mußte. Hier
fand er, während eines fünfjährigen Aufenthalts, Gelegenheit
die gründlichſte Einsicht in alle adminiſtrativen, ja in die
persönlichen Intereſſen des Lauenburgiſchen Landes zu erwer-
ben, in dem er nun einheimisch geworden war und blieb, mit
deſſen Wohlfahrt und Verfassung er sich almählig ganz idens
tificirte. Schon damals bezeichneten häufige ehrenvolle Auf-
träge in Landes Angelegenheiten, außer dem Kreiſe seines