zu Lund bekleidet haben. Außer der allgemeinen Oberauf-
sſicht. in Firchlichen Dingen und der Gerichtsbarkeit über die.
Biſchöfe, hatten die Metropolitane vornemlich die Ordination
der: Biſchofe zu verrichten, Nationalſpnoden anzuordnen und
auf denselben den: Vorsitz zu führen, und . êtwà einmal. eine
Visitation anzuſtellen /32). Uebrigens war die Leitung ber
kirchlichen Augetehenheiten in- t Spretzit dem Biſchofe
übertaſſen, ;
Von her êtkiltluuß ver gehéaicitett i im Her-
“zogthum Schleswig im Allgemeinen.
Knud des Großen Regierungszeit (10161036) war es
tg: während welcher eine geordnetere Verfaſſung des Kir-
chenweſens bei uns eintrat. . Er war. es, der dafur Sorge
trug, das. Geistliche. ins Land kamen und überall im ganzen
ttic:. Kirchen erbaut wurden,
. Die Prieſter und Mönche, welche er kommen ließ, waren
Engländer, . und so. geschah es denn, daß die Nachkömmlinge
der Angeln, die erſt das Chriſtenthum in Brittanien verfolgt
und ausgerottet hatten, eia halbes Jahrtausend ſpäter das
Chriſtenthum von dorther in das Land brachten, aus welchem
ihre Vorfahren als Feinde desselben ausgezogen waren.
Dieses. führte aber die Unbequemlichkeit mtt sich, daß bei den
Predigten Dollmetſcher gebraucht werden mußten, um dies
selben in das Däniſche zu übertragen. (Pontopp. I. S. 91).
Erſt im 12ten Jahrhundert bewirkte der berühmte Erzbischof
Abzalon, daß Landeskinder als Geiſtliche §bersl angeſtellt
wurden (ibid. p. 248).
„Es iſt bekannt daß Knud aus England züch Baumate-
rialien namentlich Blei und Duffſteine, habe kommen lassen,
um Kirchengebäude aufzuführen, (Cypr. Annal. c. 45);
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g22) Das mag nicht oft geschehen ſeyn. Ein ſüeth>tet vom Jahre
1279 findet sich übrigens bei Pontoppidan I, . pr 660. j
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