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hein fallet sollen. Welche Pöſte aber -zu dieſen Privatanss
gaben gehören, läßt ſich \aus den Verordnungen nicht ſo. bes- .
ſtimmt abnehmen. Nach den angeführten Berortyuungen im; .
Tten Theil G. 6,. werden die Koſten für die Taxation des Brande-
ſchadens. und- der Ueberbleibſel, und ohne Zweifel auch die
Prämien und Belohnungen für diejenigen, welche. ſich bei dem.
Löschen eines Brandes - auszeichnen, von der allgemeinen Brand- .
! caſſe: vergütet,. ſind alſo in den Berechnungen unter. der Ber- ;
Nennung Brandſchäd.en mitbefaßt. Außerdem find noch ann.
Ausgaben zu beſtreiten, das Gehalt des Branddirectors. und..
die Koſten wegen Kataſter, Regiſter, Protocoll und Qui-
tungsbücher. Unſtreitig fallen dieſe. Ausgaben; den;: einzelnen
Commünen zur Laſt. Indeß iſt daraus doch nicht zu. erklä;;
ren, wie die vom Herrn Verfaſſer, berechneten Ueberſchüſſe ſo gang,.
verſchieden ausfallen können, als die. beigefügte Tabelle ergiebt.
. Nicht erſt seit Kurzem iſt über. die Menge der. Brand-
ſchäden laut geklagt,. und im hohen Grade der Mißbrauch
bedauert worden, den die Gewiſſenloſigkeit mit einer Einrich-
. tung treibt, die einen erlittenen Schaden erträglich, nicht aber
den Abgebraunten wohlhabend zu machen beſtimmt iſt. Wir
erinnern blos an die Schriſt von Jürgenſen (enthüllte '
| Brandſcenen !c.) und an den Aufſatz von Harms wider den.
. Frevel des Brandſtiſtens und der desfälligen Meineide (publi- *
ciſtiſche Aufsatz. S. 51.) Die Uebersicht der Brandſchäden aus
. dem Jahre 1813 iſt nicht öſfentlich bekannt geworden, und
wir können daher auch nicht darüber entscheiden, ob es wahr
ſey, was wohl iſt geſagt worden, daß, als im Jahr 1813 die
Vergütüngsgelder für Brandſchäden in Zetteln bezahlt wur-
den, die Feuersbrünſte faſt wie aufhörten, Wäre dies Factum“
conſtatirr,, so gäbe es kein ſprechenderes Zeugniß über . eine
wichtige Ursache zu der großen Anzahl: der Feuersbrünſte.:
_ SHStchon im Jahr 41791- bezeichnete Valentiner die Ein-:
, richtung der Möbelgilden als: eine Urſache der zunehmenden "
Feuersörünſte. Noch jetzt kann unſtreitig diese Klage erneuert
werden, und es dürfte wohl beachtenswerth seyn, daß solche
Gilden in Holſtein viel. allgemeiner und viel zahlreicher ſind
als. im Herzogthum Schleswig, Daß die Geselßgebung hier
einſchreite, ſcheint vor allen Dingen wünſchenswerth..
_ Auch von einer andern Seite her würde dem Mißbrauch s
‘der Braùdcaſſen entgegengewirkt: werden können, durch Ann.
nahme des Grundſatzes, daß jede Aſſecuranz um ein Gewiſſes:
unter dem wahren Werthe der Gebäude. „bleiben „müßte,
Chriſtian des, V. Geſesbuch 4, 6, 5, geſtattet Aſſecuranz von;
Staateb. Mag. Bd. v11. Heft. 1. 16