Full text: (Siebter Band)

  
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8) Bemerkungen über die Repartition der jährligen 
Beiträge zur Brandcasſſe von dem Landesgevollmäch- 
tigten und Dannebrogs mann Booyſsſen auf Silt, mit 
einem Vorwort vom Herausgeber. 
Ueber den jährlichen Belauf der Branbſchäden in den 
Yemtern und Landſchaften unserer Herzogthümer enthalten die 
ältern und neuern Provinzialberichte mehrere Mittheilungen. - 
Der ſeel. Profeſſor Valentiner gab in dem Jahrgang 1794, 
' L, 35 eine Ueberſicht der Verſicherungsſummen und der Brand- 
ſchäden von den Jahren 4777 bis 1793. Eines ebenfalls 
von Prof. Valentiner verfaßten Aufsatzes im folgenden 
Jahrgang I, 128 gedenken wir noch insbesondere aus dem 
Grunde, weil der Verfaſſer, die Bauart der holſteiniſchen 
Euytrbäuſe ... Schornſtein für weniger Feuer-gefährlich hielt 
als die ſchleswigſche. / i f : 
Aufmerksamkeit verdient eine Nachricht von dem, was 
das Amt Cismar für Brandſchäden erhoben und geleiſtet hat, 
vom Jahre 41777 bis 1816 (in den Provinzialberichten von 
41817. S. 434.) Icdoch fehlen die Jahre 1790, 1792 und 
. 1813. In den berechneten 37 Jahren hatte das Amt die 
Summe von 46,622 Rthlr. 92 Lßl. mehr geleiſtet als die 
Brandſchäden in demselben betrugen. . 
Am vollſtändigſten hat Etatsrath Niemann (Neben- 
" ſtunden für die innere Staatskunde S. 211-240) die bisher 
vorhandenen Nachrichten zuſammengeſtell. Sie gehen bis zum 
Jahre 1821. An diese schließt ſich an, was hier mitgetheilt 
wird; wobei es jedoch nicht so sehr auf die hiſtoriſche Ven. 
vollſtändigung als auf die Anregung von Betrachtungen über 
dieſen gêwiß der Betrachtung sehr würdigen Gegenſtand au 
sefht. ee Herr Verfasser über einen von ihm berechneten 
Kaſſebehalt, der angeblich vorhanden seyn müßte, bemerkt, habe 
ich unverändert ſtehen laſſen, um eine zuverläſſtze Aufklärung 
darüber zu erhalten. Die Sache wird übrigens so zuſammen- 
hängen, daß der berechnete jährliche Ueberſchuß in denjenigen 
Ausgaben beſteht, welche die Special Brandcaſſe jedes Di? 
ſtricts abzuhalten Hat. Daß es dergleichen geben müſſe, lieee. 
in der Natur der Sache und geht auch aus den Brandverordnun- 
gen, z. B. .die Verordnung vom 20ſten Jan. 1776. Achter Theil | 
§. 8 und Brandverordnuttg für Eiderſtedt vom 20ſten Jan. 1817. 
Achter Theil g. 6 hervor, indem dort beſtimmt iſt, daß alle 
in Gemäßheit der Brandverordnungen zu erkennenden Straf- 
gelder. der Special- Brandcaſſe zu ihren Privatausgaben an- 
  
  
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