Full text: (Siebter Band)

  
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.. Voigt doch quartaliler deren Ab: und Zugang meldet, 
die Ausnahme getroffen, daß Jeder ſie dem Voigte mit- 
geben kann, ~ hierz!: iſt aber Niemand verpflichtet. 
_ 5) Rüger ſchließlich der Recensent, daß der Bauervoigr bc! 
. Dorfsverſammlung ſchenken darf, so erwiedere ich hieran; 
. nur, daß dieſes. gleichfals auf einem alten Herkommen 
beruhet, und eine. geringe Vergütung für manche Müh 
waltung iſen. j s 
f lugt. + wünſchte ich, der Recensent möge ſich ge 
legentlich mit eigenen Augen davon überzeugen, daß der Platz 
eines Bauervoigts hier wirklich sehr geachter wird; es trachtet 
Jeder nach demſelben, und wer ihn bekleidet, iſt wahrhaft 
darauf bedacht, .ſeinen Öbliegenheiten Genüge zu leiſten. Und 
grade aus dieſer Ursache iſt den Voigten die erhaltene In 
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ſtruction auch sehr willkommen gewesen, 
. . Ploen, den 14. April 1827. . | 
; T. Payſen. ; 
' Bereitwillig habe ich diese Berichtigungen des Herrn Ober: : 
auditeurs aufgenommen. Es iſt daraus lar, daß die von dem 
ungenannten Verfasser angefochtenen Beſtimmungen der In: 
ſtruction lediglich das enthalten, was bisher ſchon der Gebrauch 
ſanctionirt hatte, und dadurch genügend gerechtfertigt ſind. 
.. Uebrigens ſcheinen mir dieſe Bemerkungen des unge- 
nannten Verfaſsers hauptsächlich dadurch veranlaßt zu ſeyn, t 
daß die Bauervoigte zugleich als Commünevorſteher bezeichnet 
werden. Die deshalb gemachten Erinnerungen hielt ich für 
eben ſo richtig als mittheilens: und beherzigungswerth. . Daß > 
Commünevorſteher nicht Königliche Beamte oder Unteroffizian- 
ten ſind, kann nicht oft genug gesagt, nicht deutlich genug 
gemacht werden. Cine Hauptursache zu dem Verfall unseres 
Gemeindeweſens liegt eben in der Verwechſelung und Ver: 
miſchung jener amtlichen Qualitäten. Wo noch wahre Gen. 
- meindeverfaſſung übrig geblieben iſt, (außer den von dem un- 
genannten Verfaſſer genannten Diſtricten gehören auch meh: 
rere Harden des. Amtes Tondern. dahin) da. würde ſie bald - 
ganz verschwinden, wenn z. B. im Amte Tondern der Kirch. - 
ſpielsvoigt oder gar der Hardesvoigt Vorſteher der Gemeinde,. 
d. h. Hardesgevollmächtigter seyn könnte, Vor allen Dingen 
iſt es daher nöthig, einer so nachtheiligen Verwechſelung mög- 
lichſt enrzegen. zu arbeiten. - rw r Lz 
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