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.. Voigt doch quartaliler deren Ab: und Zugang meldet,
die Ausnahme getroffen, daß Jeder ſie dem Voigte mit-
geben kann, ~ hierz!: iſt aber Niemand verpflichtet.
_ 5) Rüger ſchließlich der Recensent, daß der Bauervoigr bc!
. Dorfsverſammlung ſchenken darf, so erwiedere ich hieran;
. nur, daß dieſes. gleichfals auf einem alten Herkommen
beruhet, und eine. geringe Vergütung für manche Müh
waltung iſen. j s
f lugt. + wünſchte ich, der Recensent möge ſich ge
legentlich mit eigenen Augen davon überzeugen, daß der Platz
eines Bauervoigts hier wirklich sehr geachter wird; es trachtet
Jeder nach demſelben, und wer ihn bekleidet, iſt wahrhaft
darauf bedacht, .ſeinen Öbliegenheiten Genüge zu leiſten. Und
grade aus dieſer Ursache iſt den Voigten die erhaltene In
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ſtruction auch sehr willkommen gewesen,
. . Ploen, den 14. April 1827. . |
; T. Payſen. ;
' Bereitwillig habe ich diese Berichtigungen des Herrn Ober: :
auditeurs aufgenommen. Es iſt daraus lar, daß die von dem
ungenannten Verfasser angefochtenen Beſtimmungen der In:
ſtruction lediglich das enthalten, was bisher ſchon der Gebrauch
ſanctionirt hatte, und dadurch genügend gerechtfertigt ſind.
.. Uebrigens ſcheinen mir dieſe Bemerkungen des unge-
nannten Verfaſsers hauptsächlich dadurch veranlaßt zu ſeyn, t
daß die Bauervoigte zugleich als Commünevorſteher bezeichnet
werden. Die deshalb gemachten Erinnerungen hielt ich für
eben ſo richtig als mittheilens: und beherzigungswerth. . Daß >
Commünevorſteher nicht Königliche Beamte oder Unteroffizian-
ten ſind, kann nicht oft genug gesagt, nicht deutlich genug
gemacht werden. Cine Hauptursache zu dem Verfall unseres
Gemeindeweſens liegt eben in der Verwechſelung und Ver:
miſchung jener amtlichen Qualitäten. Wo noch wahre Gen.
- meindeverfaſſung übrig geblieben iſt, (außer den von dem un-
genannten Verfaſſer genannten Diſtricten gehören auch meh:
rere Harden des. Amtes Tondern. dahin) da. würde ſie bald -
ganz verschwinden, wenn z. B. im Amte Tondern der Kirch. -
ſpielsvoigt oder gar der Hardesvoigt Vorſteher der Gemeinde,.
d. h. Hardesgevollmächtigter seyn könnte, Vor allen Dingen
iſt es daher nöthig, einer so nachtheiligen Verwechſelung mög-
lichſt enrzegen. zu arbeiten. - rw r Lz
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