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nantem'psalteria nescit, leget pro anima defuncü
COC. pater noster. ; ; tyres:
Auch Verheirathete wurden, nach abgelegtem Gelübde der
Keuſchheit, in den Orden aufgenommen. Reiche, die einen:
Theil ihres Vermögens dem Kloſter vermachten, konnten nach
eigenem Gefallen, auch außerhalb des Kloſters wohnen. - Die
Mitglieder männlichen Geſchlechts scheinen einen Bart getra- .
gen zu haben; denn den Aufwärtern wird das Barttragen
ausdrücklich untersagt. (kamuli nou nutriant comam).. .
4) Die: St. Georgscapelle mit ihrem Hoſpital, worin:
franke Arme, insbesondere Aussſätige aufgenommen .wurden,-
Nach einer Urkunde: von 1366 lag diese Capelle „„ extra mu-
ros oppidi Kyl“ und iſt die jeßige St. Jürgenskirche, wo-
zu auch die gegenüber liegende Gebäude auf dem ſogenannten
Schnakenkrug gehört zu haben ſcheinen. Daß die Armen des
. Hz eiligengeiſtkloſters ganz anderer Art waren, als die des St, .
Jürgenkloſters ,. geht aus einer päpſtlichen Urkunde von 1375.
deutlich hervor. Es heißt darine. tert.:
' ypauperes et debiles homines ad ergastutum do-
mus Siti Spiritus intra, et Ieprosi zr Ren Sali
Georgii extra muros oppidi Kilonen... . t
. 5) Das Neugaſthaus- Kloſter, von dem Bürgerwmeiſter ;: §
Henning von der Cameren geſtiftet, war urſprünglich, einer..
ê Confirmationsurkunde von 1457 zufolge, beſtimmt: ) '
God to love, armen Criſtenen wandernden Mynſchen- '
unde pelgrimmen to nütte bequamigheit und nottorfftighe
te E- bude Notiz von 1555 wurde das Neugaſt:-
haus : Kloſter aus der Holſtenſtraße nach dem Kloſter- Kirchhofe
verlegt, Von diesem Kloſter wird in einer andern. Notiz ge--
meldet, daß das Gebäude 1665 der Univerſität mit eingethan
ſey. Wahrſcheinlich iſt damals das Neugaſthaus-Kloſter nach
dem Küterthor verlegt worden. u GE .
6) Das St. Annen: oder Erasmi- Kloſter hat urfprüng:
lich gewiß nicht da geſtanden, Wo wir es in den neueſten Zei:
" ten gekannt haben. Mit Gewißheit läßt ſich nichts darüber
ſagenz ‘indeß giebt es doch Nachrichten, daß an der Stelle,
wo ſpäter das Kloſtergebäude geſtanden, eine Baſtion ge ee
Wenn es erlaubt iſt, nach der äußern Form eines Gebäudes. -
und uach den daran befindlichen Spuren zu schließen: so muß
das gegenüberliegende, jetzt dem deput, Bürger Fr. Diedrich
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