Full text: (Siebter Band)

§ E L' T ' 
/ ] 
' 
V U 4fp V n d], ~ Vhs t. §' .] ZD K 4 / «Vy 
IN es. ER | '; é 
Beziehung auf das Kirchenregiment, van welchem es ſich 
hier vornemlich handelt, war dieſe Veränderung allerdings 
„von solcher Wichtigkeit, daß ie d U Epoche zu 
] machen. muga . jet 
* Es frägt sich nur noch, welcher Zeitpunct .als . ver der 
: Reformation für unfere G. genden anzunehmen ſeyn. möchte? : 
. Soll hier überhaupt ein "beſtimmtes Jahr angegeben werden, 
" was indeſſen in. derThat’nicht nöthig scheint; so möchte es | 
etwa das Jahr 1526.. seyn,. in welchem,-.wenigſtens in den . 
meiſten Städten des Landes, der katholiſche Gottesdienſt | 
entweder schon aufgehört hatte, vder doch jeßt abgeſtellt 
wurde. So würde denn die erſte auptperiode grade 700 
Jahre, die zweite did. hächſten drei Inhrhunderte umfassen, 
u. ~2 ; n: 'Erſer Thi . Y f ll: ;] 
Darſtétlung der kirchlichea Verxajung ves Herzogthums J 
Schleswig vor der Reformation. 
(826 bis éirea 1526,) . i11: 
Nach einer vorangeſchi>kten Uebersicht der politischen: 
Eintheilung des Landes, wie wir sie in den älteren Zeiten 
fiuden,. wird hier von der erzbiſchöflichen, : sodann von. bee | 
biſchäflichen Aufsicht, ‘und.. nainentlich . von dem Bisthume.- 
ettrtutt . den Bisthümern Ripen und. Odenſee, in.... 
 oſern die Diöcesen der beiden letteren sich über. Theile des... 
Herzogthums erſtretten, die Rede un..... 
î YUbtberſicht der älteſien politiſchen Eintheilung des jesziztenn. 
? w. rffGHerzogthums SchleswgsIeIne.. t. m | 
¿Es 1wird nöthig seun.. zuuörderſt einen Blick auf den. .- 
älteren politischen Zuſtand / uz Landes- zu. werfen, weil, wie... 
fich in der Folge. ergehen wird, vie ursprüngliche politiſche:.. ; 
E sBaſis. der- älteſten kirchlichen bildete, welche.: 
lettere sich jener in den mehrſten Stücken anſchloß.. ...- 
.. Das zjevige Herzogthum Schleswig „machte: bekanntlich.-.; / 
vox Alters seinem größern-Theile nach- ein Stück von Jütland. :: 
(Reit-Gothlanp ) aus, ohne eben als eine beſondere Provinz 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.