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In der Stiftungsurkunde des Hamb. Archiepiſcopats iſt
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die beſtimmte und ausdrückliche Erklärung enthalten, ds
ultima Saxoniae pars trans Albiam, sita inter gentes
. Danorum et slarorum, den Kirchenſprengel jenes
Stifts ausmachen solle. Folglich gehörte ganz Saxonia
„Transalbina 831 zur Hamb. Parochie, und diese beſtand
lediglich aus jenem Theile Sachsens, daher die beiderseitigen
Gränzen die nämlichen waren. Die öſtliche Gränze des
. Hamb. Kirchensprengels war aber im Jahre 1051 die Bille.
. Denn der Sächſiſche Herzog Heinrich der Löwe giebt in der
î Stiftungsurkunde des Neu- Ratzeburger Bißthums v. J.
1158 die Bille nicht nur als damalige westlich e Gränze
dieses Bißthums an, sondern fagt auch, daß sie gleichfalls
„olim“ die Gränze dort gemacht habe 16). Dieses ,„olim“
muß aber nothwendig auf die Errichtung dieſes Bißthums
1051 sich beziehen, da die drei, 1051 errichteten Slaviſchen,
Bißthümer bekanntlich nur bis 1066 fortbeſtanden, und nun :
bis zur Reſtauration jener Bißthümer 1158 kein Ratzeburger
Bißthum exiſtirte. Wenn also jenes , olim“ nitht auf die
Zeit der erſten Errichtung deſſelben 1051 zu beziehen wäre,
auf welche Zeit ſolte es denn wohl gehen? Doch unmöglich
auf eine Zeit, da das Bißthum gar nicht vorhanden war!
Begränzte aber die Bille 1051 das Ratzeburger Stift im
Weſten; so war die Bille eben damals auch die öſtliche
_ Gränze des Hamb. Kirchenſprengels.
.. 1062.) ſondern als Eigenthümer ihre Höfe. (Sadelhöfe.) Die
.. Geſammtheit dieſer freien Landbeſißzer hies nun nach mei-
“ nem Dafürhalten zur Uttetſcheidung von der Geſamnitheie
der Slaviſchen Bewohner ,, der Sadelband ‘t welches in der Fol-
ge der Name des ganzen Diſtricts wurde. ' /
10) Terminos eius (episeop. Ratzeh.) cireumquaque, sient in antiquis
' amnalibus ecclesiae Hamb. reperiuntur olim Cuisse designati, pro-
' tendimns. Westph. II. p. 2035, E 161% sts