Full text: (Siebter Band)

  
  
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den Aufstand der Slaven seine Slaviſche Besizung. die nun 
auf geraume Zeit unter die Herrſchaft Slaviſcher Fürſten 
kam. Doch die Welfiſchen Erben vergaßen ihre erblihee. 
Markgrafschaft nicht, sondern setzten sich, nachdem dieſe Ge- 
gend wieder erobert wörden war, in ihr Recht. Im J. 1439 
ward hierauf in dem gedachten Polabengau die Grafschaft 
Ratzeburg errichtet,. und von Heinrich dem Löwen ~ d. i. 
von seinen consiliariis, da er noch nicht mündig war, 
dem Heinrich von Badewide in Lehn gegeben, Nun finden 
wix aber, daß Sadelbande nicht. zu dicser ~ im Polabengau 
errichteten ~ Grafschaft gehörte, sondern eine besondere 
erbliche Besitzung. des- Sächsischen Herzogs war, und diese 
Umſtände haben die Meinung veranlaßt, daß Sadelbande 
nicht zum Polabengau, worin die Grafſchaſt Natzeburg ers 
richtet ward, gehört habe. Diese Meinung halte ich indeß 
für ganz grundlos „ und glaube vielmehr, daß Sadelbande 
eben so gut, als die Gegend bei Ratzeburg, ein Theil des 
Polabengau’s gewesen sey. Hierin iſt erſtlich kein Wider- 
spruch gegen die Geschichte; denn es wird nirgends gesagt, 
daß die Grafschaft Ratzeburg den ganzen Polabengau um- 
faßt habe. Helmolds Worte lauten c. 66 so: Adolphus 
potitus est omni Wagirorum terraz Uenricus de 
Badewide accepit terram Polaborum. Letzteres heißt 
nun nicht nothwendig: das. ganz e Land der Polabenz denn 
das ſteht nicht daz auch hat Helmold nicht gemeint, daß 
sich das. von ſelbſt verſtehe; denn warum hätte er sonst in 
Ansehung Wagriens ausdrücklich bemerkt, daß Graf Adolph 
es ganz (0 mni terra WV.) bekommen habe? Da er aber 
dieses nicht auch in Ansehung des Polabenlandes sagt: so 
iſt dieſe Unterlaſſeig ohne allen Zweifel von Bedeutung. 
Uebrigens kömmt ein durchaus ähnlicher Fall bei Helmold 
im 49. r. vor; Adolphus, sagt er, accepit cometiam . 
terrae Nordalbingorum. Das heißt nun nicht: die 
Cometie des ganzen Landes der Nordalbingierz denn das 
wäre nicht wahr; und Helmold wußte recht gut, daß Dith- 
 
	        
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