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den Aufstand der Slaven seine Slaviſche Besizung. die nun
auf geraume Zeit unter die Herrſchaft Slaviſcher Fürſten
kam. Doch die Welfiſchen Erben vergaßen ihre erblihee.
Markgrafschaft nicht, sondern setzten sich, nachdem dieſe Ge-
gend wieder erobert wörden war, in ihr Recht. Im J. 1439
ward hierauf in dem gedachten Polabengau die Grafschaft
Ratzeburg errichtet,. und von Heinrich dem Löwen ~ d. i.
von seinen consiliariis, da er noch nicht mündig war,
dem Heinrich von Badewide in Lehn gegeben, Nun finden
wix aber, daß Sadelbande nicht. zu dicser ~ im Polabengau
errichteten ~ Grafschaft gehörte, sondern eine besondere
erbliche Besitzung. des- Sächsischen Herzogs war, und diese
Umſtände haben die Meinung veranlaßt, daß Sadelbande
nicht zum Polabengau, worin die Grafſchaſt Natzeburg ers
richtet ward, gehört habe. Diese Meinung halte ich indeß
für ganz grundlos „ und glaube vielmehr, daß Sadelbande
eben so gut, als die Gegend bei Ratzeburg, ein Theil des
Polabengau’s gewesen sey. Hierin iſt erſtlich kein Wider-
spruch gegen die Geschichte; denn es wird nirgends gesagt,
daß die Grafschaft Ratzeburg den ganzen Polabengau um-
faßt habe. Helmolds Worte lauten c. 66 so: Adolphus
potitus est omni Wagirorum terraz Uenricus de
Badewide accepit terram Polaborum. Letzteres heißt
nun nicht nothwendig: das. ganz e Land der Polabenz denn
das ſteht nicht daz auch hat Helmold nicht gemeint, daß
sich das. von ſelbſt verſtehe; denn warum hätte er sonst in
Ansehung Wagriens ausdrücklich bemerkt, daß Graf Adolph
es ganz (0 mni terra WV.) bekommen habe? Da er aber
dieses nicht auch in Ansehung des Polabenlandes sagt: so
iſt dieſe Unterlaſſeig ohne allen Zweifel von Bedeutung.
Uebrigens kömmt ein durchaus ähnlicher Fall bei Helmold
im 49. r. vor; Adolphus, sagt er, accepit cometiam .
terrae Nordalbingorum. Das heißt nun nicht: die
Cometie des ganzen Landes der Nordalbingierz denn das
wäre nicht wahr; und Helmold wußte recht gut, daß Dith-