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3) Maaßre ' ezrderung von Handel
] kterkehr.
Eine nicht ' * Frleichterung für den auswär-
tigen Handel : | vorigen Jahre geschlossenen
Handels- und § . üctaten gewähren, nemlich mit
den vereinigten. :! Nordamerika (geschlossen zu
Washington del , |nd mit Schweden und Nor-
wegen (geschlos| . m am 2. Nov.). Die den ge-
genseitigen Unti , landene Erleichterung in den
Abgaben wird f " che Communalcasse (z. B. für
die Kieler Brüi Zerlust verbunden seyn. Hof-
fentlich wird e terte Verkehr solche Verlüste
mehr als aufwi;
Dem neue die Verordnung vom 12. Jan.
1827 in hohem <h seyn, welche den Zoll auf-
hebt, der bei d Vieh und Pferden aus Jüts
land nach denL ufgelegt war, womit denn auch
die den Grenzk lästigen Maaßregeln aufhören,
durch welche . 'entionen vorgebeugt werden
sollte. Wäre e den ganzen Zoll an der jüt-
schen Grenze f uheben! Es giebt nichts, was
auf eine so alls . Weise Jütland von den Hers
zogthümern schs . .. lesejüutsche Zoll-Linie; und bei
aller Wachsamki Schleichhandel doch kaum zu
verhindern seyn en Artikeln ist wonigstens der
Vortheil gar zu –~ nur Ein Beispiel anzuführen,
so Hze'Kfr | Jahren, daß vor den Thoren
von Colding u . len Grenze das Pfund Zucker
© Warum wol d t ntion mit Schweden die Bestim-
mung des I, ". kdens wegen gegenseitiger Auslie-
ferung der f nt vom 28. Jul. 1810) nicht wie-
der erneuer ibredung sollte nur 16 Jahre gel-
ten, und ist " !hr in Kraft.. Oder soll man etwa
nur 15 Jahr ieden an rechnen ?