Full text: (Sechster Band)

U L) 
3) Maaßre ' ezrderung von Handel 
] kterkehr. 
Eine nicht ' * Frleichterung für den auswär- 
tigen Handel : | vorigen Jahre geschlossenen 
Handels- und § . üctaten gewähren, nemlich mit 
den vereinigten. :! Nordamerika (geschlossen zu 
Washington del , |nd mit Schweden und Nor- 
wegen (geschlos| . m am 2. Nov.). Die den ge- 
genseitigen Unti , landene Erleichterung in den 
Abgaben wird f " che Communalcasse (z. B. für 
die Kieler Brüi Zerlust verbunden seyn. Hof- 
fentlich wird e terte Verkehr solche Verlüste 
mehr als aufwi; 
Dem neue die Verordnung vom 12. Jan. 
1827 in hohem <h seyn, welche den Zoll auf- 
hebt, der bei d Vieh und Pferden aus Jüts 
land nach denL ufgelegt war, womit denn auch 
die den Grenzk lästigen Maaßregeln aufhören, 
durch welche . 'entionen vorgebeugt werden 
sollte. Wäre e den ganzen Zoll an der jüt- 
schen Grenze f uheben! Es giebt nichts, was 
auf eine so alls . Weise Jütland von den Hers 
zogthümern schs . .. lesejüutsche Zoll-Linie; und bei 
aller Wachsamki Schleichhandel doch kaum zu 
verhindern seyn en Artikeln ist wonigstens der 
Vortheil gar zu –~ nur Ein Beispiel anzuführen, 
so Hze'Kfr | Jahren, daß vor den Thoren 
von Colding u . len Grenze das Pfund Zucker 
© Warum wol d t ntion mit Schweden die Bestim- 
mung des I, ". kdens wegen gegenseitiger Auslie- 
ferung der f nt vom 28. Jul. 1810) nicht wie- 
der erneuer ibredung sollte nur 16 Jahre gel- 
ten, und ist " !hr in Kraft.. Oder soll man etwa 
nur 15 Jahr ieden an rechnen ?
	        
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