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6. September, „daß der König es nicht angemessen finde,
daß der, aus freier, landesherrlicher Macht, für das Her-
„zogthum Hostein beschlossene Beitritt zum deutschen Bunde
„und die darauf Bezug habenden innern Einrichtungen,
„imgleichen das von der Deputation desfalls in Anrege ge-
„brachte künftige Verhältniß der Prälaten und Ritterschaft
„beider Herzogthümer, zu Gegenständen der Verhandlungen
„in einer ritterschaftlichen Versammlung gemacht werde.'e
Dabei ward aber doch den Bittenden huldreich zu erkennen
gegeben, daß der König bereits darauf Bedacht genommen,
vor der endlichen Regulirung, jener Einrichtungen, das Guts
achten einiger Mitglieder der Ritterschaft und anderer sach-
kundiger Männer aus dem Herzogthum Holstein, einzuzie-
hen. Die Fortdauer des, zwischen Prälaten und Ritterschaft
beider Herzogthümer bestehenden nexus socialis, in der
Maaße wie solche vom König Christian VI. unterm 27.
Junii 1732 ertheilt worden, ward gleichfalls zugesichert, uns
angesehen der erneuerten Verbindung des Herzogthums Hol-
stein mit den übrigen deutschen Staaten.
Die Deputation stattete uhterm 6. October für diese
gnädigen Zusicherungen ihren ehrfurchtsvollen Dank ab, und
verband damit die Bitte, daß es dem Corps der Prälaten
und Ritterschaft und den mit ihnen gleiches Interesse ha-
benden Übrigen Besitzern adelicher Güter verstattet werden
möge . zu dem anzuordnenden Verfasssungsausschusse, die beah-
sichtigten Mitglieder aus ihrer Mitte wählen und zur Kö-
niglichen Genehmigung in Vorschlag bringen zu dürfen. Auf
diese, mit den triftigsten Gründen unterstütztte Bitte, wobei
der Nothstand des Landes kurz und dringend dargestellt war,
erfolgte im Laufe dieses Jahres keine Resolution, und was
in dieser wichtigen Landesangelegenheit ferner vorging,. ges
hört den Materialien der folgenden Jahre an.
Im ersten Monate dieses Jahres waren die letzten noch
übrigen russischen Truppen aus Holstein abgezogen, bei wel-