Full text: (Sechster Band)

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6. September, „daß der König es nicht angemessen finde, 
daß der, aus freier, landesherrlicher Macht, für das Her- 
„zogthum Hostein beschlossene Beitritt zum deutschen Bunde 
„und die darauf Bezug habenden innern Einrichtungen, 
„imgleichen das von der Deputation desfalls in Anrege ge- 
„brachte künftige Verhältniß der Prälaten und Ritterschaft 
„beider Herzogthümer, zu Gegenständen der Verhandlungen 
„in einer ritterschaftlichen Versammlung gemacht werde.'e 
Dabei ward aber doch den Bittenden huldreich zu erkennen 
gegeben, daß der König bereits darauf Bedacht genommen, 
vor der endlichen Regulirung, jener Einrichtungen, das Guts 
achten einiger Mitglieder der Ritterschaft und anderer sach- 
kundiger Männer aus dem Herzogthum Holstein, einzuzie- 
hen. Die Fortdauer des, zwischen Prälaten und Ritterschaft 
beider Herzogthümer bestehenden nexus socialis, in der 
Maaße wie solche vom König Christian VI. unterm 27. 
Junii 1732 ertheilt worden, ward gleichfalls zugesichert, uns 
angesehen der erneuerten Verbindung des Herzogthums Hol- 
stein mit den übrigen deutschen Staaten. 
Die Deputation stattete uhterm 6. October für diese 
gnädigen Zusicherungen ihren ehrfurchtsvollen Dank ab, und 
verband damit die Bitte, daß es dem Corps der Prälaten 
und Ritterschaft und den mit ihnen gleiches Interesse ha- 
benden Übrigen Besitzern adelicher Güter verstattet werden 
möge . zu dem anzuordnenden Verfasssungsausschusse, die beah- 
sichtigten Mitglieder aus ihrer Mitte wählen und zur Kö- 
niglichen Genehmigung in Vorschlag bringen zu dürfen. Auf 
diese, mit den triftigsten Gründen unterstütztte Bitte, wobei 
der Nothstand des Landes kurz und dringend dargestellt war, 
erfolgte im Laufe dieses Jahres keine Resolution, und was 
in dieser wichtigen Landesangelegenheit ferner vorging,. ges 
hört den Materialien der folgenden Jahre an. 
Im ersten Monate dieses Jahres waren die letzten noch 
übrigen russischen Truppen aus Holstein abgezogen, bei wel-
	        
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