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ker wieder zu einem gemeinsamen Ganzen vereinigt werden
sollten. Wie diese Vereinigung am besten und zweckmäßig-
sten für die Fürsten und die Völker zu Stande gebracht
werden könne, darüber waren die Ansichten sehr verschie-
den und es wäre wohl noch lange. berathschlagt, ehe überall
etwas beschlossen worden wäre, wenn nicht Bonapartes Er-
scheinung den Schluß des ganzen Congresses nothwendig ges-
macht häâttez dieser konnte aber nicht erfolgen, ohne daß
man zugleich Deutschlands künftige Verhältnisse festsette.
Nach fleißigen Berathungen der Abgeordneten aller größeren
und kleineren Deutschen Staaten, kam am 8. Junius die
deutsche Bundesacte zu Stande, die indeß bei weitem nicht
alle Wünsche und Erwartungen befriedigte; mehrere Bun-
desglieder unterzeichneten die Acte mit der Erklärung, daß
es nur in der Ueberzeugung geschehe, daß die bessern Be-
stimmungen jetzt nicht zu erlangen gewesen, und daß man
es doch für angemessener gehalten, einen unvollkommenen,
als gar keinen deutschen Bund einzugehen.
, Zufolge der Bundesacte traten die souverainen Fürsten
und freien Städte Deutschlands in einen deutschen Bund,
dessen Zweck Erhaltung der Selbstständigkeit, der äußern
und innern Sicherheit und Intêgrität der Bundesstaaten ist.
Gleich dem Kaiser von Österreich und den Königen von
Preußen und der Niederlande, trat der König von Dänne-
mark, für seine deutschen Staaten, diesem Bunde bei, dessen
Angelegenheiten durch eine Bundesversammlung besorgt
werden, zu deren Sitz Frankfurt am Mayn bestimmt und
deren Eröffnung auf den 4. Septbr. festgesetzt ward. In-
dessen trat der Bundestag, bei welchem der Kammerherr
von Eyben zum Gesandten für Holstein ernannt ward,
in diesem Jahre noch nicht in Thätigkeit.
Durch des Königs Beitritt zum deutschen Bunde ward
natürlich die, im Jahre 1806 ausgesprochene Einverleibung
des Herzogthums Holstein in die Dänische Monarchie, auf-
gehoben. . Dieses Land gehört nun wieder, wie vormals