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. #1) Ueber das liturgische Recht protestantischer: Landesfursten tn den deut-
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Magäzins; dio Materialien zu einer Chronik der Herzogthümer Schleswig
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Wabl sines Iansenistischen Predigers auf Nordstrand im Jahr 1793.
14) Ueber das liturgische Recht protestantifcher
„Landesfürsten in den deutschen Bundesstaaten.
V o r w o r k.
Auf Veranlasjung einer neuen preußischen Kirchenagende ist
der aite Streit über den Rechtsgrund und über die Grenze
der den protestantischen Landesfürsten eingeräumten sogenann-
ten Episcopalhoheit von neuem wieder aufgeregt worden. Die
Anzahl der über diesen Gegenstand erschienenen Schriften ist
nicht unbedeutend, und leider haben d.i diesem neuen Streir
die entgegengesetzten Systeme, -auch solche, die man längst für
aufgegeben gehalten hat:e, ihre Vertheidiger gefunden. Daß
es bei manchen dieser Streiter ehen so. sehr an Kenutniß des
Gegenftandes als an Klarheit der Begrisfe fehlt , ist sehr zu
bedauern. Denn ohne jeno Requistte konnte’ die große, das
Grundverhältniß dev Kirche zum Staate berührende Streit-:
frage ihrer endlichen Entscheidung nicht näher gebracht werden.