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Erinnerungen der Freunde gehörig erwogen. Nach
7 zwei Jahren werden neue Directoren gewählt. Nach
vier Jahren hat jedes Mitglied das Recht, seinen Aus-
tritt aus der Gesellschaft anzuzeigen, da dann entweder
neue Mitglieder aus ‘der Zahl der Freunde oder demo
nächst Fremde eintreten könnten, oder wenn die Plura-
lität der Gesellschaft ein nicht zu ersetzendes Kapital
entzöge, dieselbe sich auflöste, Der Austretende erhielt
im erstern Fall seinen Einschuß nebst dem jährigen Di-
vidende binnen zwei Monaten ausgezahlt, im zweiten
. Fall würde eine allgemeine Theilung vorgenommen.
x 24) Wir wollen vorerst keine Berechnung nach Art der
: Gold- und Silber- Minen- Societäten machen, um Theil-
nehmer durch große Hosfnungen von Gewinnst anzus
locken, es würde aber die Pflicht der Direction seyn,
dahin möglichst zu sehen, daß nicht allein das Kapital
den Theilnehmern möglichst gesichert, sondern auch eine
billige Dividende erlangt würde. Das erstere kann von
treuen Directoren mit Sicherheit erwartet werden, das
letttere hängt von dem Fortgange des Unternehmens
ab. Im äußersten Falle, wenn die Handlung gar
nicht empor käme, würde auch kein neuer Zuschuß außer
den 50 Rbthlr. nöthig seyn. Die Gesellschaft stünde
dann höchstens in Gefahr zu verlieren:
1) Bierjährigen Gehalt für den Administrator 40,000
2) Lohn für zwei Garnbinder, icder täglich 1 Rbthlr. 2920
3) Haus- und Packhausmiethe auf 4 Jahr . . 24u9
4) Einrichtung des Comtoirs tc. . 4000
5) Papier, Correspondenz u. andere kleine Ausgaben 41500
6) Ein Aufwärter. .. . . . .... . . . A4g0
Summe T 18300
Das wäre für jeden Theilnehmer ein Verlust von
363 Rbthlr., den ein solches patriotisches Unternehmen
wahrlich auf jeden Fall werth seyn dürfte.
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