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Es ist daher möglich, daß einmal einem Gläubiger, der sonst
da leer ausgehen würde, wo eine Generalmasse abgesondert
von den Massen der Grundstücke constituirt und darnach die
Distribution vorgenommen wird, durch kine protocollirte Ge
neralhypothek gehalten werde, daß aber ein solcher Fall zu
einer höchst seltenen Ausnahme gehöre, wird .die tägliche Er«
fahrung lehren. Wo möchte ein Concurs vorhanden seyn,
wo nicht die Grundstücke hinlänglich und sehr überflüssig mit
ptotocollirten Schulden beschwert sind, und wo ist eine Con-
cursmasse, wo nicht die Mobilien und ausstehende Activmasse,
entweder bis zu Null reducirt, oder doch höchst unbedeutend
wäre. Aber bei der vorliegenden Frage kann es darauf nicht
ankommen, wie ein Creditor sich bei einem verschuldeten
Debitor noch etwa decken könne. Besteht der Zweck der
Schuld- und Pfand - Protocolle nur darin, wie der Dehi-
tor auf der einen Seite sich einen vernünftigen Credit ver-
schaffe, und auf der andere Seite der Creditor eine ihm
genügende Sicherheit erhalte, so muß es
) für den Debitor leichter seyn, auf verschiedenen Grund.
stücken Gelder zum ersten Gelde, als auf alle seine Grund-
stücke zum 2, 3 oder fernerm Gelde zu erlangen, ihm
ist also die Einrichtung, daß alle Grundstücke auf Einem
kolio stehen, nachtheilig, und
2) der Creditor kann seine Sicherheit völlig und genügend
beurtheilen, ob er mit gehöriger Sicherheit eine Anleihe
geben kann.
Der eigentliche Zweck der Schuld- und Pfand-Protocolle
wird also vollständig am leichtesten und sichersten erreicht,
Gesetzt die Generalhypothek und deren Protocollation bei Na-
menfolien gewähren eine größere Sicherheit, so ist theils
dies eine Sicherheit, worauf, da sie nur in der Mobiliar-
masse beruht, nicht zu hauen ist, theits geht dies über den
Zweck des Schuld- und Pfand-Protocolls hinaus, da es nur
dazu Anleitung geben kann, über die Gebühr Schulven zu
häufen, und das ist doch wol da vorhanden, wo Einer in sei-