Full text: (Sechster Band)

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Es ist daher möglich, daß einmal einem Gläubiger, der sonst 
da leer ausgehen würde, wo eine Generalmasse abgesondert 
von den Massen der Grundstücke constituirt und darnach die 
Distribution vorgenommen wird, durch kine protocollirte Ge 
neralhypothek gehalten werde, daß aber ein solcher Fall zu 
einer höchst seltenen Ausnahme gehöre, wird .die tägliche Er« 
fahrung lehren. Wo möchte ein Concurs vorhanden seyn, 
wo nicht die Grundstücke hinlänglich und sehr überflüssig mit 
ptotocollirten Schulden beschwert sind, und wo ist eine Con- 
cursmasse, wo nicht die Mobilien und ausstehende Activmasse, 
entweder bis zu Null reducirt, oder doch höchst unbedeutend 
wäre. Aber bei der vorliegenden Frage kann es darauf nicht 
ankommen, wie ein Creditor sich bei einem verschuldeten 
Debitor noch etwa decken könne. Besteht der Zweck der 
Schuld- und Pfand - Protocolle nur darin, wie der Dehi- 
tor auf der einen Seite sich einen vernünftigen Credit ver- 
schaffe, und auf der andere Seite der Creditor eine ihm 
genügende Sicherheit erhalte, so muß es 
) für den Debitor leichter seyn, auf verschiedenen Grund. 
stücken Gelder zum ersten Gelde, als auf alle seine Grund- 
stücke zum 2, 3 oder fernerm Gelde zu erlangen, ihm 
ist also die Einrichtung, daß alle Grundstücke auf Einem 
kolio stehen, nachtheilig, und 
2) der Creditor kann seine Sicherheit völlig und genügend 
beurtheilen, ob er mit gehöriger Sicherheit eine Anleihe 
geben kann. 
Der eigentliche Zweck der Schuld- und Pfand-Protocolle 
wird also vollständig am leichtesten und sichersten erreicht, 
Gesetzt die Generalhypothek und deren Protocollation bei Na- 
menfolien gewähren eine größere Sicherheit, so ist theils 
dies eine Sicherheit, worauf, da sie nur in der Mobiliar- 
masse beruht, nicht zu hauen ist, theits geht dies über den 
Zweck des Schuld- und Pfand-Protocolls hinaus, da es nur 
dazu Anleitung geben kann, über die Gebühr Schulven zu 
häufen, und das ist doch wol da vorhanden, wo Einer in sei-
	        
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