Full text: (Sechster Band)

sind. Die Rechte der Krone in Hinsicht der Festegüter wer- 
den von den Amtmännern als den königlichen Stellvertretern 
ausgeübt. Die Fesstegelder aber werden- entweder unmittel- 
bar von den Amtsstuben erhoben.. oder wo es Unterhebungs- 
beamte, als Hardesvögte, NReitvögte giebt, von diesen und 
an die Amtsstuben abgeliefert. .Die Zahl der königlichen 
Festegüter ist nicht unbedeutend. Sie erhielten nach . der 
Reformation einen bedeutenden Zuwachs durch die Ein- 
ziehung des. Bisthuns Schleswig, des Domkapitels daselbst 
und der drei Klöster Ruhckloster, Mohrkirchen und Lügum- 
kloster. . Auch in neuern Zeiten sind sie vermehrt. worden. 
Als nämlich durch den verheerenden Zug kaiserlicher und. pol- 
nischer Kriegsvölker: durch. die Herzogthümer im Jahre 1659, 
das Amt. Hadersleben, in. dessen Nähe das Koldinger Schloß 
belagert und erobert wurde, sehr verödet worden war,-ergin- 
gen unterm 5. Dec. 1663 und 2. Apr. 1664 zwei Reskripte 
an den “Amtmann daselbst, die wüstén Bondegüter in Feste 
auszuthun. Königliche Festen finden sich heutzutage nicht 
blos in allen Aemtern und Landschaften des Herzogthums 
Schleswig mit Ausnahme Femerns, Eiderstedts, Nordstrands 
und Pelworms, sondern auch in den. holsteinischen Aemtern 
Kiel, Bordesholm und Neumünster, Diese letztern gehören 
ursprünglich nicht dem Rreise des Dänische Schleswigschen 
Rechts an, sondern haben diesen Namen zufolge eines in 
der Fürstlichen Canzlei zu Gottorf. üblich gewordenen Sprach- 
gebrauches erhalten. Sie haben einige Eigenthümlichkeiten, 
welche sie vor den Schleswigschen Festen auszeichnen, und 
aus diesem Grunde sollen sie unten in einem eignen §. erör- 
tert werden. 
Was das éöigentliche Wesen der . königlichen Festen bes 
trifft, so läßt sich dies füglich charakterisiren als ein dauern- 
des mit Rücksicht auf ein. bestimmtes Grundstück bestehendes 
Verhältniß, das auf einen ursprünglichen Festekontrakt als 
seinen rechtlichen Entstehungsgrund hinweist, Durch diesen 
Festekontrakt sind zwei Gerechtsame gebildet worden,. das
	        
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