Full text: (Sechster Band)

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„ischen, wo die Leibeigenschaft gilt, vielmehr nimmt man 
„in zweifelhaften Fällen das Herkommen derjeni- 
„zen benachbarten Provinzen, wo es keine Leibei: 
„„den, mittelst hoh'n Rescriptes vom 30. December v. J. 
„über diesen Gegenstand (nämlich über das Successious-Recht 
„in den Meierhufen zu Tespe) geforderten ausführlichen 
„Bericht, statten wir in wenig Worten dahin 'ab : 
„„daß in Tespe, so wie im ga nzen Amte, durchaus 
„„das vollständige C ale n b e r g ( < e Meier-Recht , 
„„wie in allen Stücken , so auch bei Successionen in den 
„Höfen, eingef ühret worden und daß darnach noch 
„kürzlich, in Sachen B elitz er Bock elm u n n zu Art- 
„len burg, rechtskräftig gesprochen woklden.‘. 
Hozubeste! ( :6zstxüteas: : Hururettek cm 
Von wem und wann diese Einführung geschehen sey, dar- 
über schweigt der Bericht. Gesetzlich geschah es nicht, eben 
so wenig wie durch ein Gewohnheit s - R echt der Bauern. 
Merkwürdig ist es übrigens, daß in der Proceßsache, welche An- 
la ß zu jenem Berichte gab, eine von eben jieue m Amte 
Lauenburg vom 19. April 1817 ausgestellte Vescheinigung, 
folgenden Inhaltes beigebracht ward : 
„„daß in dem Amte Lauenburg, das vollständige L ü n e - 
„b u r 3 s < e Meierrecht, sowohl in allen Angelegenheiten 
„der herrschaftlichen Gutsleute , als auch namentlich bei der 
„„Succession in den Höfen zur Norm gedjent, und daß da- 
„her bei leßterer die Erstge burt st e t s über die Nach- 
„folge entschieden, so wie, daß darnach in mehreren vorge- 
„„ ommenen Rechtsstreitigkeiten, rechtsktäftig eutschieden sep, 
rewird hiedurch bescheiniget. 
Ö Hornbostel () 
In dem am 10. November 1817 vom Königl. Oberappellations- 
Gerichte in Celle abgegebenen Rescripto de emendando heißt es 
daher: „„Wenn gleich nun die, vou dem Imploranten iu hac 
jnstantia producirte Bescheinigung des Amtes. Lauenburg vom 
19. April d. J. um so weniger für beweisfähig zu ach- 
„ten ist, als dieselbe mit dem fr üherhin in dieser Sache von 
dem nänilichen Amte üñterm 14. März 1846 erstatteteu 
Berichte im graden Widerspruche steht u. (. w.‘ 
. . v. D.
	        
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