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wegen des. U müssen.. Wobey.. des. Schütters
Gebühr j © . 't, daferne er redlich handelt, vor
jedes Stück | ; 1 < dem sten Articul, sonsten der
Schütter B ? 4 wenn Er Feld, Korn und Viehe
nicht wohl i :
(ut. 24.
Niema : Schweine, . Pferde oder. ander
Biehe, wie . Jen mag, auff die Stoppeln trei-
ben oder hl .. HKeorn alles zusammen eingebracht
ist, und el * ' Nachbarschafft zugleich auf einen
Tag das V , ldhlagen, bey Verbrechung 4. mj
8 /3 an di] | . zu erlegen.
; rt. .25.
So eù f unsere Stoppel im Oster-Felde
oder Abelat. vere ist, im Wester- und Süder-
Felde, mit; iur eines Nachbarn, tüdern wolte,
ehe wir all, , so soll das Vieh geschüttet, und.
Schüttgeld werden. Aber der Nachbar, der
es also einl “ soll gehalten seyn, in -der Nach-
barschafft d te Bier zu geben, und so. er sich
deßen weig ußgepfändet. werden, auch, da son-
sten dadurd hehen, solchen zu erstatten schuldig
épm...;1 D
H . Art. 26.
Want uffgeschlagen wird, und wißentlich
jemand ein der klein, mehr auffschläget, als Er
brésans.1 2 | der soll dafür geben eine halbe
Tonne B ¿j mal eine ganze Tonne.
:. Hart. .
Want . ür das Korn, auch andere Felder,
zu kommei 1 t. ve allezeit in guten Stande halten,
bey Strafj : leichen soll ein jeder seine Kinder
und Dien! . mahnen und antreiben, daß sie die
Hecken üb) zu machen, auch bey Straffe 8 /3
Gtaatäib. ? ..
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