Full text: (Vierter Band)

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wegen des. U müssen.. Wobey.. des. Schütters 
Gebühr j © . 't, daferne er redlich handelt, vor 
jedes Stück | ; 1 < dem sten Articul, sonsten der 
Schütter B ? 4 wenn Er Feld, Korn und Viehe 
nicht wohl i : 
(ut. 24. 
Niema : Schweine, . Pferde oder. ander 
Biehe, wie . Jen mag, auff die Stoppeln trei- 
ben oder hl .. HKeorn alles zusammen eingebracht 
ist, und el * ' Nachbarschafft zugleich auf einen 
Tag das V , ldhlagen, bey Verbrechung 4. mj 
8 /3 an di] | . zu erlegen. 
; rt. .25. 
So eù f unsere Stoppel im Oster-Felde 
oder Abelat. vere ist, im Wester- und Süder- 
Felde, mit; iur eines Nachbarn, tüdern wolte, 
ehe wir all, , so soll das Vieh geschüttet, und. 
Schüttgeld werden. Aber der Nachbar, der 
es also einl “ soll gehalten seyn, in -der Nach- 
barschafft d te Bier zu geben, und so. er sich 
deßen weig ußgepfändet. werden, auch, da son- 
sten dadurd hehen, solchen zu erstatten schuldig 
épm...;1 D 
H . Art. 26. 
Want uffgeschlagen wird, und wißentlich 
jemand ein der klein, mehr auffschläget, als Er 
brésans.1 2 | der soll dafür geben eine halbe 
Tonne B ¿j mal eine ganze Tonne. 
:. Hart. . 
Want . ür das Korn, auch andere Felder, 
zu kommei 1 t. ve allezeit in guten Stande halten, 
bey Strafj : leichen soll ein jeder seine Kinder 
und Dien! . mahnen und antreiben, daß sie die 
Hecken üb) zu machen, auch bey Straffe 8 /3 
Gtaatäib. ? .. 
. 2.8
	        
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