Full text: (Vierter Band)

E rin n er un g e n 
aus den 
Zeiten der Landtage 
in den 
Herzogthümern Schleswig und Holstein 
von F. A. Rüder. 
(Geschrieben im Anfange des Jahres 1822.) 
(Fortsezung von No. XIV.) 
C. 
Die drei großen Körperschaften auf den Land- 
tagen in den Herzogthümern. 
Sie waren von einandet ganz unabhängig .und so ges 
nau die landesherrlichen Statuten und das Lübische und 
andere Stadtrechte die Bürgervexhältnisse der Stadtcommü-' 
nen regulirten; so unvollständig war das Gutsregiment 
mit gesetzlicher Vorschrift versehen. 
Die - drey Körperschaften Prälaten, erst Ritter später 
Gutsherren und Städte schränkten in niedersteigender Kette 
die Souverainität der Landesregenten ein. 
Die lange Entwickelung der Civilisation im Mittelalter 
liebte das Corporationswesen. Durch solches entstand unsere 
Stadtverfassung, unser Gutswesen, unser Ritterthum, selbst 
das Mönchthum. Jeder unserer Landesregenten, der im Re-
	        
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