und von seinem, ihm so theuren, Besitz.vertrieben. wird, kann
der autorisirte Arme ruhig und ssorgenlos schlafen. Niemand
kanti von ihm etwas fordern; Abgaben an den Staat hat:
er nicht, er hat keine Pflichten, er hat nur ~ Rechte.
H Durch den, bei der Armenversorgung einge-
führten Zwang fällt die Unterstütz ung da weg, wo
sie am nöthigsten ist.
Von allen Seiten erschallt die Klage, daß die Zahl der
Armen jährlich größer wird und ‘das noch überdies in Zei-
ten wie die gegenwärtigen, welche für die Armen in mehre-
rem Betracht günstig sind. Für Grundbesitzer und Schatze
pflichtige sind diese Zeitumstände drückend; für den aber, der
blos für den Lebensunterhalt zu sorgen hat, können sie nicht
schwer genannt werden, denn die Lebensmittel sind unge-
wöhnlich wohlfeil .und Arbeit bezahlt sich noch besser wie
Landbau. Mancher Bauer muß sogar mit den Seinigen
durch Stricken, Spinnen, Weben, Spitzenknöppeln u. s. w.
einen Theil der Abgaben zu verdienen suchen, welche er von
dem Ertrag seines Landes nicht bestreiten kann. . Wenn selbst
unter solchen Conjuncturen die niedrige Arbeitsclasse verarmt,
was wird denn daraus werden, wenn die Zeitumstände sich
ändern sollten? Unwidersprechlich kann man es als. eine uns
vermeidliche Folge ber Zwangspflicht zur Armenversorgung
betrachten, daß die Zahl der Armen fortgehend und unter
alleri Umständen wächst. Eben so nothwendig aber folgt
daraus, daß man eigentlich die Noth . vermehrt, indem man
ihr wehren will, denn die Anzahl der Armen wird zuletzt so
groß, daß es unmöglich für die Contribuirenden wird, sie zu
unterhalten; die Last vergrößert. sich am Enve so sehr, daß
sie die Kräfte derer Übersteigt, welche sie tragett sollen : der
Üüberspannte Bogen muß springen und dann wird die Folge
schrecklich seyn. Unglückliche, zufällige Umstände könnten da-
zu beitragen diesen Zeitpunkt schneller herbei zu führen.]
Krieg, Mißwachs und Wasserfluthen oder andere unglück-