Full text: (Vierter Band)

und von seinem, ihm so theuren, Besitz.vertrieben. wird, kann 
der autorisirte Arme ruhig und ssorgenlos schlafen. Niemand 
kanti von ihm etwas fordern; Abgaben an den Staat hat: 
er nicht, er hat keine Pflichten, er hat nur ~ Rechte. 
H Durch den, bei der Armenversorgung einge- 
führten Zwang fällt die Unterstütz ung da weg, wo 
sie am nöthigsten ist. 
Von allen Seiten erschallt die Klage, daß die Zahl der 
Armen jährlich größer wird und ‘das noch überdies in Zei- 
ten wie die gegenwärtigen, welche für die Armen in mehre- 
rem Betracht günstig sind. Für Grundbesitzer und Schatze 
pflichtige sind diese Zeitumstände drückend; für den aber, der 
blos für den Lebensunterhalt zu sorgen hat, können sie nicht 
schwer genannt werden, denn die Lebensmittel sind unge- 
wöhnlich wohlfeil .und Arbeit bezahlt sich noch besser wie 
Landbau. Mancher Bauer muß sogar mit den Seinigen 
durch Stricken, Spinnen, Weben, Spitzenknöppeln u. s. w. 
einen Theil der Abgaben zu verdienen suchen, welche er von 
dem Ertrag seines Landes nicht bestreiten kann. . Wenn selbst 
unter solchen Conjuncturen die niedrige Arbeitsclasse verarmt, 
was wird denn daraus werden, wenn die Zeitumstände sich 
ändern sollten? Unwidersprechlich kann man es als. eine uns 
vermeidliche Folge ber Zwangspflicht zur Armenversorgung 
betrachten, daß die Zahl der Armen fortgehend und unter 
alleri Umständen wächst. Eben so nothwendig aber folgt 
daraus, daß man eigentlich die Noth . vermehrt, indem man 
ihr wehren will, denn die Anzahl der Armen wird zuletzt so 
groß, daß es unmöglich für die Contribuirenden wird, sie zu 
unterhalten; die Last vergrößert. sich am Enve so sehr, daß 
sie die Kräfte derer Übersteigt, welche sie tragett sollen : der 
Üüberspannte Bogen muß springen und dann wird die Folge 
schrecklich seyn. Unglückliche, zufällige Umstände könnten da- 
zu beitragen diesen Zeitpunkt schneller herbei zu führen.] 
Krieg, Mißwachs und Wasserfluthen oder andere unglück-
	        
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