Full text: (Vierter Band)

Hat die zwaugsmäßige Armeuversorgung 
d e n 
Vorzug vor der freiwilligen? 
(Aus dem Maniuscript eines Predigers im dänischen Theile des 
Herzogthums Schleswig. Beschluß.) 
a) Die Kraft des Staats besteht nicht in der 
Menge verzehrender Mitglieder. 
Es ist nicht gar lange, seit unter den Staatsmäntiern 
noch die Meinung herrschte, man könne nicht zu sehr. die 
Volksvermehrung befördern und daß die Wohlfahrt des 
Staats auf Erleichterung der Ehen und Vergrößerung der 
Menschenzahl beruhe. Man rieth zur Zerstückelung der ade- 
lichen Güter und der Bauerhöfe in kleinere Besitzungen, um 
Wohnungen für viele kleine Familien zu erhalten. Man be- 
rief sich auf das Beispiel Englands, welches durch Hülfe so 
vieler arbeitenden Hände, o viele außerordentliche Resultate 
in der Landwirthschaft und im Matufacturwesen auszurich- 
ten vermöge. JIst ‘diese Meinung richtig, dann freilich konnte 
es für diesen Zweck kein kräftigeres Mittel‘geben, als zwangs- 
mäßige Armenversorgung; denn soll die Armensteuer mit der 
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