Hat die zwaugsmäßige Armeuversorgung
d e n
Vorzug vor der freiwilligen?
(Aus dem Maniuscript eines Predigers im dänischen Theile des
Herzogthums Schleswig. Beschluß.)
a) Die Kraft des Staats besteht nicht in der
Menge verzehrender Mitglieder.
Es ist nicht gar lange, seit unter den Staatsmäntiern
noch die Meinung herrschte, man könne nicht zu sehr. die
Volksvermehrung befördern und daß die Wohlfahrt des
Staats auf Erleichterung der Ehen und Vergrößerung der
Menschenzahl beruhe. Man rieth zur Zerstückelung der ade-
lichen Güter und der Bauerhöfe in kleinere Besitzungen, um
Wohnungen für viele kleine Familien zu erhalten. Man be-
rief sich auf das Beispiel Englands, welches durch Hülfe so
vieler arbeitenden Hände, o viele außerordentliche Resultate
in der Landwirthschaft und im Matufacturwesen auszurich-
ten vermöge. JIst ‘diese Meinung richtig, dann freilich konnte
es für diesen Zweck kein kräftigeres Mittel‘geben, als zwangs-
mäßige Armenversorgung; denn soll die Armensteuer mit der
ZZ